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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verstärkter Kampf gegen die Schwerkriminalität/BR über Massnahmen zur Umsetzung der Effizienz-Vorlage informiert

Mehr Personen und Geld für den verstärkten Kampf gegen die
Schwerkriminalität

Bundesrat über Massnahmen zur Umsetzung der Effizienz-Vorlage informiert

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat als Vorsteherin des Eidgenössischen
Justiz- und Polizeidepartements den Bundesrat über die Massnahmen in
Kenntnis gesetzt, welche die Bundesanwaltschaft (BA) in Zusammenarbeit mit
dem Bundesamt für Polizei und dem Bundesgericht für die Umsetzung der
sogenannten Effizienz-Vorlage vorschlägt. Zur Erfüllung ihres gesetzlichen
Auftrags ( Bekämpfung schwerer Kriminalität in den Bereichen Organisierte
Kriminalität, Geldwäscherei, Korruption und Wirtschaftskriminalität) sollen
die Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes zusätzliche personelle
und finanzielle Mittel erhalten.

Neue Ermittlungskompetenzen des Bundes

Am 22. Dezember 1999 hat das Parlament die Effizienz-Vorlage verabschiedet,
in der die gesetzliche Grundlage für neue Ermittlungskompetenzen des Bundes
in den Bereichen der Organisierten Kriminalität (OK), der Geldwäscherei, der
Korruption und der schweren Wirtschaftskriminalität geschaffen wurde. Die
Bundesanwaltschaft wird mit der Effizienz-Vorlage fachlich der Anklagekammer
des Bundesgerichts unterstellt, die Verteidigungsrechte im
gerichtspolizeilichen Ermittlungsverfahren werden erweitert und es wird ein
generelles Beschwerderecht gegen die Verfügungen des Bundesanwalts
eingeführt.

Intensive Bekämpfung schwerer Kriminalität durch den Bund

Die Effizienz-Vorlage sieht als Teil eines Massnahme-Paketes zur
intensiveren Bekämpfung der Schwerstkriminalität  vor, dass für komplexe und
umfangreiche Ermittlungen, die zugleich starke internationale bzw.
interkantonale Bezüge aufweisen, nicht mehr die Kantone zuständig sind,
sondern der Bund. Die Ermittlungskompetenzen für die Bekämpfung der
internationalen und interkantonalen Schwerstkriminalität im Bereiche von
Mafia und Wirtschaft werden in Zukunft von den Bundesbehörden
(Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei, eidgenössiche
Untersuchungsrichter des Bundesgerichts) wahrgenommen. In den Bereichen OK,
Geldwäscherei und Korruption ist die Verfahrensführung durch den Bund
zwingend vorgesehen. Im Bereiche der schweren Wirtschaftskriminalität erhält
der Bund eine subsidiäre Kompetenz, wodurch der Bund insbesondere in die
Lage versetzt wird, ein komplexes Verfahren zu übernehmen. Im Zusammenhang
mit dem neugeschaffenen Genozid-Tatbestand (Völkermord) wird ebenfalls der
Bund für die Führung der Ermittlungsverfahren zuständig sein.

 Strukturen für Inkraftsetzung der Effizienz-Vorlage schaffen

Nachdem die Referendumsfrist gegen die Effizienz-Vorlage am 20. April 2000
unbenutzt abgelaufen ist, müssen die für die Wahrnehmung der Kompetenzen
erforderlichen Strukturen geschaffen und entsprechende Ressourcen zur
Verfügung gestellt werden, bevor die Vorlage in Kraft gesetzt werden kann.
Die Zuständigkeit des Bundes für die Bekämpfung der Organisierten
Kriminalität gilt, sobald die Effizienzvorlage in Kraft tritt,
Uebergangsfristen hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Da der Bund
sämtliche komplexen Verfahren im OK-Bereich, die bis anhin von den 26
Kantonen erledigt wurden, zu führen hat, werden viele zusätzliche
Mitarbeitende und spezialisierte Fachkräfte auf Bundesebene (Staatsanwälte,
eidgenössische Untersuchungsrichter, Polizeibeamte, Wirtschaftsprüfer usw.)
sowie die entsprechende Infrastruktur benötigt. Die notwendigen Strukturen
können nur in einem stufenweisen, mehrjährigen Prozess aufgebaut werden.

Inkraftsetzung der Effizienz-Vorlage voraussichtlich am 1. Januar 2002

Heute, nach Abschluss der ersten Projektarbeiten, ist vom 1. Januar 2002 als
Inkraftsetzungsdatum auszugehen. Eingehende Abklärungen mit den
Strafverfolgungsbehörden der Schweiz haben ergeben, dass die
Bundesanwaltschaft im ersten Jahr mit mindestens 34 umfangreichen Verfahren
im Bereiche der Organisierten und der Wirtschaftskriminalität rechnen muss,
wobei die Priorität in den ersten Jahren des Aufbaus auf Ermittlungen im
OK-Bereich gelegt  werden muss. Das Konzept geht von der Annahme aus, dass
die Anzahl der Verfahren von Jahr zu Jahr linear zunehmen wird.

Bis Ende 2004 sind, mit entsprechender Kostenfolge, bei der
Bundesanwaltschaft (heute 21 Stellen) für die Bewältigung dieser Verfahren
rund 90 Personen (Juristen, Wirtschaftsprüfer, Finanzspezialisten,
Administrativ-Kräfte) zusätzlich anzustellen. Beim Bundesamt für Polizei
(BAP) mit heute lediglich ca. 15 Ermittlerstellen, welche für den neuen
Kompetenzbereich eingesetzt werden können, müssen bis Ende 2004 im Bereich
der Bundeskriminalpolizei pro Jahr zwischen 50 und 90 Stellen zusätzlich
geschaffen werden.

Vor allem mit der Uebernahme von Fällen der komplexen OK-Kriminalität (inkl.
Geldwäscherei, Korruption) entstehen dem Bund massive Mehrkosten. Aufgrund
der zusätzlich benötigten Fachkräfte und der infrastrukturellen Bedürfnisse
wird der Aufbau des Strafverfolgungsapparates beim Bund mehrere Jahre
beanspruchen. Der Ausbau wird Ende 2004 noch nicht abgeschlossen sein. Es
ist davon auszugehen, dass im Endausbau ca. 1'000 Personen in diesem Bereich
des Bundes (Bundesanwaltschaft, Bundesamt für Polizei, Eidgenössisches
Untersuchungsrichteramt) arbeiten werden.

Bern, 14. Juni 2000

Weitere Auskünfte:
Valentin Roschacher, Bundesanwalt, Tel. 031 322 45 79