Änderung der Saatgut-Verordnung
PRESSEMITTEILUNG / Bern, 5.6.2000
Änderung der Saatgut-Verordnung
Der Bundesrat hat eine Änderung der Saatgut-Verordnung vom 7. Dezember
1998 verabschiedet, welche die Einführung einer Toleranzgrenze für
Verunreinigungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in
Saatgutposten vorsieht. Dadurch soll das unvermeidbare, allerdings
geringe Risiko einer Verunreinigung von konventionellem Saatgut
berücksichtigt werden.
Die Änderung der Saatgut-Verordnung verlangt von Saatgutimporteuren
alle Massnahmen zu treffen, um eine Verunreinigung mit GVO in
konventionellen Saatgutposten zu verhindern. Eine Toleranzgrenze von
0.5 Prozent wird wegen unvermeidbaren Verunreinigungen eingeführt, die
trotz vorgeschriebenem Qualitätssicherungssystem auftreten können. 75
bis 100 Prozent des Saatgutes für den Mais-, Soja-, Raps- und
Zuckerrübenanbau werden importiert.
Die Sicherheit der Umwelt ist durch die Einschränkung gegeben, dass
die Toleranz nur für GVO gilt, deren Umweltverträglichkeit in einem
Land mit vergleichbaren Umweltbedingungen und mit vergleichbaren
gesetzlichen Anforderungen geprüft worden ist. Zusätzlich werden nur
jene GVO toleriert, die als Lebensmittel oder Futtermittel in der
Schweiz bewilligt worden sind.
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