Lärm: In Etappen das ganze Eisenbahnnetz sanieren
MEDIENMITTEILUNG
Lärm: In Etappen das ganze Eisenbahnnetz sanieren
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die Gesamtplanung für den Lärmschutz
auf dem schweizerischen Eisenbahnnetz vorgelegt. Vorrang hat dabei die
Sanierung des Rollmaterials, weil sie grossflächig und am raschesten eine
Verbesserung der Lärmsituation bringt. Wo dies nicht ausreicht, werden
parallel dazu bautechnische Massnahmen wie Lärmschutzwände und
Schallschutzfenster realisiert. Die beiden Huckepack-Korridore Gotthard
und Lötschberg sollen als erste lärmsaniert werden, anschliessend folgen
die übrigen sanierungsbedürftigen Strecken auf dem gesamten Schienennetz.
Die Lärmsanierung der Eisenbahn soll 2015 fertiggestellt sein und
insgesamt 1,85 Milliarden Franken kosten.
Die Schweizerinnen und Schweizer haben sich in verschiedenen Abstimmungen
für eine Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene
ausgesprochen. Die Verlagerung auf die Bahn bringt jedoch auf einzelnen
Strecken mehr Verkehr mit sich; die Anwohnenden solcher Bahnstrecken
müssen vor dem Lärm geschützt werden.
Das BAV hat eine Planung vorgelegt, wie das gesamte schweizerische
Eisenbahnnetz saniert werden soll. Da die Sanierung des Rollmaterials
sehr rasch Wirkung zeigt, sollen bis 2009 alle Personen- und Güterwagen
der SBB, BLS, BT, MThB, RM, RhB und SOB sowie die privaten Schweizer
Güterwagen saniert werden. Dabei geht es um den Einsatz einer neuen
Bremstechnik, die wesentlich leiser ist als die bisher verwendeten
Bremsen. An Streckenabschnitten, die trotz verbessertem Rollmaterial nach
wie vor Lärmbelastungen über dem Immissionsgrenzwert aufweisen, sind
Lärmschutzwände resp. Schallschutzfenster vorgesehen.
Die beiden Transit-Korridore Gotthard und Lötschberg sollen prioritär
saniert werden, da diese Strecken wegen des Güterverkehrs starken
nächtlichen Lärmbelastungen ausgesetzt sind. Dann folgen die
sanierungsbedürftigen Strecken des übrigen Bahnnetzes.
Schallschutzfenster sind dort vorgesehen, wo die anderen Massnahmen zu
wenig greifen. Bei Lärmbelastungen über dem Alarmwert übernimmt der Bund
die vollen Kosten für den Einbau der Fenster. Bei Lärmbelastungen über dem
Immissionsgrenzwert beteiligt er sich zur Hälfte.
Die Sanierung des Rollmaterials wird 2009 abgeschlossen sein, die
Erstellung der Lärmschutzwände resp. der Einbau von Schallschutzfenstern
spätestens 2015. Die Planung des BAV basiert auf dem befristeten
Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen, den das Parlament am
24. März 2000 verabschiedet hat. Die Referendumsfrist läuft noch bis 20.
Juli. Das Bundesgesetz wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2000 in
Kraft treten.
Bern, 23. Mai 2000
BUNDESAMT FÜR VERKEHR
Pressedienst
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 36 43
Medienrohstoff (Lärmsanierung der Eisenbahnen) (PDF-File, 67 KB):
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00052305.pdf)
Bearbeitungsreihenfolge der Sanierungseinheiten gemäss Bundesgesetz vom
24.3.2000 (PDF-File, 7 KB):
(http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/2000/d/00052306.pdf)