Neues Abkommen mit Deutschland nötig
MEDIENMITTEILUNG
Flughafen Zürich-Kloten: An- und Abflüge über deutsches Hoheitsgebiet
Neues Abkommen mit Deutschland nötig
Die Bundesrepublik Deutschland hat die Verwaltungsvereinbarung für An- und
Abflüge zum/vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet aus dem
Jahre 1984 auf den 31. Mai 2001 gekündigt. Das Eidg. Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bedauert diesen Schritt,
ist aber zuversichtlich, dass eine befriedigende neue Regelung des An- und
Abflugverkehrs über süddeutsches Gebiet innert nützlicher Frist erarbeitet
werden kann. Seit Herbst 1998 verhandelt die Schweiz mit Deutschland über
einen Staatsvertrag, der diese Verkehrsfragen auf eine neue Basis stellen
wird. Diese Verhandlungen werden wie geplant weiter geführt. Die nächste
Runde findet am kommenden Freitag statt.
Die Verwaltungsvereinbarung vom 17. September 1984 regelt die An- und
Abflugverfahren zum und vom Flughafen Zürich-Kloten, welche über
süddeutsches Gebiet führen. Einerseits wurde die ausgewogene Verteilung
des Anflugverkehrs auf die beiden Landepisten 14 und 16 vereinbart.
Anderseits wurden in der Vereinbarung die Anfangshöhen für die Anflüge auf
die erwähnten Pisten von 3'500 auf 4'000 Fuss über Meer sowie die Höhe für
die Warteräume von 5'000 auf 6'000 Fuss über Meer angehoben. Ausnahmen von
diesen Regelungen sind aus meteorologischen oder wichtigen operationellen
Gründen möglich. Schliesslich sind auch die Nachtflugbeschränkungen
zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sowie die entsprechenden Ausnahmen - etwa für
Such- und Rettungsflüge oder verspätete Starts und Landungen des
Linienverkehrs - festgelegt. Die Verwaltungsvereinbarung sieht eine
Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten mit einer Frist von einem Jahr vor.
Die Vereinbarung bleibt somit noch bis zum 31. Mai 2001 in Kraft.
Seit Herbst 1998 führen Deutschland und die Schweiz auf technischer Ebene
Verhandlungen über einen Staatsvertrag; bis jetzt haben fünf
Verhandlungsrunden stattgefunden. Dieser soll die Luftverkehrsführung vom
und zum Flughafen Zürich-Kloten sowie die Delegation der Verkehrsaufsicht
über einen Teil des deutschen Luftraums an die Swisscontrol auf einer
neuen Basis festlegen. Beide Seiten sind angesichts der sehr starken
Entwicklung des Luftverkehrs während der letzten Jahre von der
Notwendigkeit einer neuen Vereinbarung, die den veränderten Gegebenheiten
gerecht wird, überzeugt.
Bern, 23. Mai 2000
UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Hans U. Aebersold, Information Bundesamt für Zivilluftfahrt,
Telefon 031 325 80 57
Übersicht Nord-Anflüge auf Zürich-Kloten, Pisten 14 und 16