Bundesamt für Raumentwicklung
MEDIENMITTEILUNG
Bundesamt für Raumentwicklung
Die Politik des Bundes in der Raum- und Verkehrsentwicklung, der
nachhaltigen Entwicklung und der Alpenkonvention wird ab dem 1. Juni vom
Bundesamt für Raumentwicklung vorbereitet und umgesetzt. Der Bundesrat hat
Namen und Eingliederung des neuen Amtes im Eidgenössischen Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) genehmigt. Im Zuge
dieser Reorganisation werden auch die Aufgaben des Rats für nachhaltige
Entwicklung und des Rats für Raumordnung zusammengelegt. Durch die
Konzentration der Kräfte im Kommissionsbereich werden Ressourcen frei, die
eine Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf Bundesebene ermöglichen.
Am 19. Januar hatte der Bundesrat im Grundsatz entschieden, das Bundesamt
für Raumplanung vom EJPD ins UVEK zu transferieren und es mit dem Dienst
für Gesamtverkehrsfragen im Generalsekretariat des UVEK sowie den
Bereichen Alpenkonvention und Nachhaltigkeit (BUWAL) zu vereinigen. Der
Transfer der Raumplanung in das Infrastruktur- und Umweltdepartement
drängt sich auf, weil sich dort bereits ein grosser Teil der raumwirksamen
Aufgaben befindet. Durch einen starken Ansprechpartner in der
Raumordnungspolitik will die Landesregierung den komplexen Verflechtungen
zwischen den raumwirksamen Aufgaben des Bundes, der Kantone und des
Auslandes Rechnung tragen. Das neue Bundesamt mit einem Bestand von
voraussichtlich 60 Stellen betreut unter anderem folgende Aufgabengebiete:
- Strategien für Raum- und Verkehrsentwicklung und die nachhaltige
Entwicklung
- Grundlagen in den Bereichen Raumplanung, Gesamt- und Freizeitverkehr,
nachhaltige Entwicklung und Alpenkonvention
- Bundesinterne Koordination bei raum- und verkehrswirksamen Vorhaben
- Zusammenarbeit mit den Kantonen in allen Amtsaufgaben
- Mitwirkung bei Koordinationsaufgaben zur Lösung von Problemen in der
Agglomerationspolitik und Ausgleichsmassnahmen im ländlichen Raum
- Internationale Zusammenarbeit in der Raum- und Verkehrsordnung
- Information
- Rechtsaufsicht in der Raumplanung
Das UVEK und das EJPD müssen nun dem Bundesrat bis im Herbst die Änderung
jener Erlasse unterbreiten, welche durch die neue Organisation und den
neuen Amtsnamen bedingt sind.
Im Zusammenhang mit der Reorganisation hat der Bundesrat beschlossen, den
Rat für nachhaltige Entwicklung auf den 01.01 2001 in den Rat für
Raumordnung einzugliedern. Dadurch werden Ressourcen freigespielt, die
eine wirksamere Bearbeitung der zwei eng verwandten Tätigkeitsfelder
ermöglichen. Würden beide Räte aufrechterhalten, hätte das neue Amt zwei
äusserst anspruchsvolle Gremien zu betreuen. Der Bundesrat wird im Herbst
bei den Erneuerungswahlen für die ausserparlamentarischen Kommissionen die
Zusammensetzung des neuformierten Rats bestimmen.
Bern, 17. Mai 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Pressedienst UVEK, Tel. 031 322 55 11