Lehren aus Auslandbeteiligungen der Telecom PTT
MEDIENMITTEILUNG
Lehren aus Auslandbeteiligungen der Telecom PTT
Der Bundesrat zieht die Lehren aus den Erfahrungen mit den
Auslandbeteiligungen der ehemaligen Telecom PTT. In einem Brief an die
Finanzkommission des Nationalrats und die Finanzdelegation schreibt er,
dass die Konsequenzen im institutionellen Bereich im Rahmen der PTT-Reform
bereits weitgehend gezogen wurden. Hingegen besteht bei der Haftung für
Führungsorgane öffentlicher Unternehmungen und Staatsvertretungen
Handlungsbedarf: Hier bereitet der Bundesrat eine Anpassung der
rechtlichen Grundlagen vor. Im übrigen fällt die Gesamtbilanz der
Auslandbeteiligungen der ehemaligen Telecom PTT positiv aus.
Auslöser der Überprüfung waren die Beteiligungen der Telecom PTT in Indien
und Malaysia. In der Folge wurde der St. Galler Professor Giorgio Behr
beauftragt, den Erwerb und die Betreuung der Auslandbeteiligungen der
Telecom PTT detailliert zu untersuchen. Gestützt auf dieses Gutachten
zieht der Bundesrat unter anderem folgende Schlüsse:
- Die erforderlichen institutionellen Lehren mit der PTT-Reform wurden
gezogen (klare Verantwortung gemäss Aktienrecht für Swisscom
-Verwaltungsrat, Besetzung der Verwaltungsräte nach professionellen
Kriterien, usw.).
- An externe Berater werden künftig strengere und klar definierte
Massstäbe gestellt.
- Für öffentliche und gemischtwirtschtaftliche Unternehmen, die grosse
Auslandbeteiligungen eingehen wollen, gelten Grundsätze, was
Rechnungslegung, Finanzierung, Strategie und Finanzkompetenzen betrifft.
So muss bei jedem Zwischenbericht die Beteiligungspolitik erkennbar sein.
Beim Jahresabschluss ist eine Offenlegung der Beteiligungen erforderlich.
- Handlungsbedarf besteht im Bereich der Haftung: Hier soll eine Revision
des Verwantwortlichkeitsgesetzes bzw. von Spezialgesetzen eingeleitet
werden. So sollen einheitliche Haftungsbestimmungen für die Führungsorgane
(Konzernleitung, Verwaltungsrat) öffentlicher Unternehmen und ihrer
Tochtergesellschaften sowie für die Staatsvertretungen in den
Verwaltungsräten erlassen werden. Gleichzeitig wird geprüft, ob die
Haftung des Bundes bei Post und SBB noch zeitgemäss ist. Der Bundesrat
will künftig Staatsvertretungen nur noch in strategisch wichtige
Unternehmen delegieren. Dabei wird dieser Vertreter eng durch das
zuständige Departement begleitet.
Was die damals umstrittenen und inzwischen von der Swisscom verkauften
Auslandbe-teiligungen der Telecom PTT betrifft, so resultiert unter dem
Strich ein positiver Saldo. In einer Gesamtbetrachtung und unter Einbezug
der erfolgten Abrechnungen und der aktuellen Bewertung kann festgestellt
werden, dass aus den Investitionen in Indien, Malaysia, Ungarn,
Tschechien, in Infonet und Unisource insgesamt kein Verlust eingetreten
ist. Im übrigen resultierten aus dem Verkauf des Cablecom-Anteils ein
Gewinn von CHF 1,35 Milliarden.
Bern, 8. Mai 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskunft durch Hans Werder, Generalsekretär UVEK, über Tel: 031 / 322 55
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