Regelungen für die Nutzung der genetischen Ressourcen
MEDIENMITTEILUNG
Regelungen für die Nutzung der genetischen Ressourcen
Vom 15. bis zum 26. Mai findet in Nairobi (Kenia) die 5.
Vertragsparteienkonferenz des Abkommens von Rio zum Schutz der
Biodiversität statt. Das Hauptthema der Konferenz ist die Erhaltung der
genetischen Ressourcen. Im Rahmen dieser Konferenz werden die
Mitgliedsstaaten das Protokoll von Cartagena über den Schutz vor
biotechnologischen Risiken unterzeichnen. Das Protokoll regelt den Export
von lebenden, gentechnisch veränderten Organismen (GVO). Zentrale
Diskussionspunkte sind der Zugang der Entwicklungsländer zu den
genetischen Ressourcen und Regeln über die Nutzung der genetischen
Ressourcen. Der Bundesrat hat heute das Mandat der Schweizer Delegation
gutgeheissen. Die Delegation steht unter der Leitung von Botschafter Beat
Nobs, Chef der Abteilung Internationales des BUWAL.
Der Export lebender Organismen, die gentechnisch verändert wurden (GVO),
birgt Gefahren für die biologische Vielfalt. Diese Risiken sollen mit dem
Protokoll über die biologische Sicherheit verringert werden. Das Protokoll
sieht vor, dass das Empfängerland gemäss dem AIA-Verfahren ("Zustimmung
nach erfolgter Information", engl. "advanced informed agreement") noch vor
der Einfuhr sämtliche notwendigen Informationen erhalten muss, um die
Umweltrisiken im Zusammenhang mit den GVO beurteilen zu können. Dieses
Prinzip ist vor allem für diejenigen Entwicklungsländer wichtig, die noch
keine nationale Gesetzgebung für den Umgang mit GVO besitzen. Die
Verhandlungen über das Protokoll wurden bereits vor drei Monaten in
Montreal abgeschlossen. An der Konferenz in Nairobi soll es unterzeichnet
werden.
Die wichtigsten Themen der 5. Vertragsparteienkonferenz sind der Zugang zu
den genetischen Ressourcen und die Weitergabe der Vorteile, die sich aus
ihrer Nutzung ergeben. Die Weitergabe der Vorteile, die durch die Nutzung
der biologischen Vielfalt und mithin der genetischen Ressourcen entstehen,
bildet einen der drei tragenden Pfeiler des Abkommens von Rio zum Schutz
der Biodiversität. (Was heisst das ?) Diese Forderung wurde von den
Entwicklungsländern im Gegenzug zum Schutz der Artenvielfalt und ihrer
nachhaltigen Nutzung gestellt.
Vorschläge der Schweiz
Die Schweiz unterstützt den Standpunkt der Entwicklungsländer. In Nairobi
will sie deshalb einige Leitlinien zur Diskussion stellen, unter anderem
die Ausarbeitung eines Verfahrens für die Bewilligung der Nutzung
genetischer Ressourcen durch die zuständige staatliche Behörde. Ein
weiterer zentraler Punkt dieser Leitlinien ist die Schaffung eines
Notifizierungsverfahrens im Hinblick auf die Weitergabe von
Handelsvorteilen.
Auf dem Gebiet der Artenvielfalt im Allgemeinen will die Schweiz einen
Antrag zur Intensivierung der Arbeiten der Konvention stellen. Damit soll
die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt vor allem im Agrar- und
Forstbereich stärker verankert werden.
Bern, 3. Mai 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 23
Robert Lamb, Sektion Konventionen, Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 324 49 89