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Rückübernahmeabkommen mit Italien ab 1. Mai 2000 in Kraft

Rückübernahmeabkommen mit Italien ab 1. Mai 2000 in Kraft

Am 1. Mai 2000 tritt das Rückübernahmeabkommen mit Italien in Kraft. Dieses
Abkommen soll die Möglichkeit eröffnen, Personen nach Italien
zurückzuführen, die von dort aus illegal in die Schweiz eingereist sind und
hier kein Aufenthaltsrecht haben - und umgekehrt. Ebenfalls geregelt wird
die formlose Rückübernahme eigener Staatsangehöriger sowie die
Durchbeförderung von Personen aus Drittstaaten.

Rückübernahmeabkommen werden vereinbart, um illegalen Wanderungsbewegungen
entgegenzuwirken. Entsprechende Abkommen hat die Schweiz bereits mit allen
übrigen Nachbarstaaten und vielen weiteren Ländern abgeschlossen. Mit
Italien bestanden bis anhin nur informelle Rückübernahmeregelungen. In der
Praxis nahm Italien in begrenztem Umfang Personen zurück, die direkt bei der
illegalen Einreise in die Schweiz aufgegriffen wurden.

Um die Folgen der fehlenden institutionellen Einbindung der Schweiz in die
Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der EU im Bereich des Asyls
abzuschwächen, verstärkt die Schweiz die bilaterale Zusammenarbeit mit den
Nachbarstaaten mit dem Abschluss neuer bzw. der Neuverhandlung bestehender
Rückübernahmeabkommen.

Bern, 28. April 2000

Weitere Auskünfte:

Brigitte Hauser-Süess, Informationsdienst, Bundesamt für Flüchtlinge, Tel.
031/ 325 99 58