CO2-Gesetz tritt in Kraft
MEDIENMITTEILUNG
CO2-Gesetz tritt in Kraft
Der Bundesrat hat das CO2-Gesetz auf den 1. Mai 2000 in Kraft gesetzt. Es
schreibt vor, dass die Schweiz ihren CO2-Ausstoss bis im Jahr 2010 auf 10
Prozent unter das Niveau von 1990 senken muss. Diese Verpflichtung ist die
Schweiz im Kyoto-Protokoll der Klimakonvention eingegangen. Das Ziel soll
in erster Linie mit freiwilligen Massnahmen der Wirtschaft und mit bereits
beschlossenen Massnahmen erreicht werden. Genügen diese nicht, führt der
Bundesrat eine CO2-Abgabe ein. Diese Lenkungsabgabe kann frühestens im
Jahr 2004 erhoben werden.
Am 8. Oktober 1999 hat die Bundesversammlung das Bundesgesetz über die
Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz) verabschiedet. Die
Referendumsfrist ist am 3. Februar 2000 unbenutzt abgelaufen.
Im Kyoto-Protokoll der Klimakonvention haben sich über 180 Länder
verpflichtet, ihre Treibhausgas-Emissionen zu senken, weil eine vom Mensch
verursachte Klimaerwärmung droht. Mit dem CO2-Gesetz setzt die Schweiz
diese internationale Verpflichtung um. Sie verankert ihr Reduktionsziel im
Gesetz und unterstreicht damit ihre Entschlossenheit, einen Beitrag zum
globalen Klimaschutz zu leisten.
Vor allem freiwillige, beschlossene und geplante Massnahmen
Das Gesetz schreibt vor, dass der CO2-Ausstoss der Schweiz bis ins Jahr
2010 gesamthaft um 10 Prozent unter den Stand von 1990 gesenkt werden
muss. Die Emissionen aus Brennstoffen sollen um 15 Prozent und die aus
Treibstoffen um 8 Prozent vermindert werden. Die Ziele sollen in erster
Linie durch energie-, verkehrs-, umwelt- und finanzpolitische sowie durch
freiwillige Massnahmen erreicht werden. Nur wenn diese Massnahmen nicht
ausreichen, tritt die CO2-Abgabe in Kraft.
Folgende Massnahmen sollen den CO2-Ausstoss reduzieren:
· Freiwillige Massnahmen: Wirtschaft und Private sollen aus eigener
Initiative einen Beitrag leisten. Im Rahmen des Programms Energie 2000 und
dessen Nach-folgeprogramm will das Bundesamt für Energie vor allem mit den
Grossverbrauchern Vereinbarungen über die Begrenzung ihres
Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen abschliessen. Wichtiger Partner
ist dabei die Ende 1999 gegründete Energieagentur der Wirtschaft. Erste
Arbeiten zu den Vereinbarungen sind bereits im Gange. Sind sie
erfolgreich, werden die freiwilligen Massnahmen einen wichtigen Beitrag
zur Reduktion der CO2-Emissionen leisten.
· Bereits beschlossene und geplante Massnahmen des Bundes: Dazu gehören die
leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (ab 1. Januar 2001 erhoben), das
Energiegesetz (seit 1. Januar 1999 in Kraft) und die Energievorlagen, über
welche das Volk voraussichtlich im September 2000 abstimmen wird.
· Subsidiäre CO2-Abgabe: Mit dem CO2-Gesetz wird der Bundesrat
verpflichtet, frühestens ab dem Jahre 2004 eine CO2-Abgabe auf fossilen
Brenn- und Treibstoffen einzuführen, wenn die Reduktionsziele mit anderen
Massnahmen nicht erreicht werden können. Die Entwicklung der CO2
-Emissionen wird regelmässig evaluiert. Die Höhe der Abgabe wäre abhängig
davon, wieweit man vom Reduktionsziel entfernt ist. Sie könnte entweder
auf Brenn- oder auf Treibstoffen oder auf beiden erhoben werden. Der
maximale Abgabesatz wurde im Gesetz auf 210 Franken pro Tonne CO2
festgesetzt. Beim Benzin würde dies einer Preiserhöhung von maximal 50
Rappen pro Liter entsprechen. Die Einnahmen aus der CO2-Abgabe würden
vollumfänglich an die Bevölkerung und die Unternehmen zurückfliessen.
Wichtige Volksabstimmung
Voraussichtlich im Herbst 2000 findet die Volksabstimmung über die
Solarinitiative und über zwei Energievorlagen des Parlaments statt. Die
Vorlagen des Parlaments sind Gegenvorschläge zur Solarinitiative und zur
inzwischen zurückgezogenen Energie-/Umweltinitiative. Der Bundesrat
unterstützt die beiden Vorlagen des Parlaments. Sie bieten grosse Chancen
für die Wasserkraft sowie andere erneuerbare Energien wie Sonne und Holz
Wasser und belohnen den verantwortungsvollen Umgang mit Energie. Damit
tragen sie wesentlich zur Erreichung der Klimaschutzziele des CO2-Gesetzes
bei und helfen mit, die Einführung einer CO2-Abgabe möglichst zu
vermeiden.
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
· Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 93 01
· Thomas Stadler, Leiter Sektion Ökonomie und Technologie, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 31 322 93 30
Weitere Informationen:
Gesetzestext:
deutsch: http://www.admin.ch/ch/d/ff/1999/8713.pdf
französisch: http://www.admin.ch/ch/f/ff/1999/7911.pdf
italienisch: http://www.admin.ch/ch/i/ff/1999/7533.pdf