Revision der Bundesratsverordnungen im
MEDIENMITTEILUNG
Revision der Bundesratsverordnungen im
Fernmeldebereich
Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen den neusten Entwicklungen im
Fern-meldebereich angepasst. Im Bereich der Preisobergrenzen für
Grundversorgungs-dienste wurden Anpassungen an die von der Swisscom
bereits praktizierten Tarifs-trukturen vorgenommen. Diese wirken sich
ausnahmslos zugunsten der Konsumen-tinnen und Konsumenten aus. Weiter
wurde die Zulassung für Fernmeldeanlagen ent-sprechend der neusten EU
-Richtlinie liberalisiert. Der Marktzugang für Fernmeldean-lagen wird
vereinfacht und beschleunigt. Die Hersteller übernehmen mit der Verord
-nungsänderung aber auch die volle Verantwortung für Ihre Produkte.
Um der dynamischen Entwicklung des Telekommunikationssektors sowie den
Erfahrungen der Regulierungsbehörden (Eidgenössische
Kommunikationskommission, ComCom, und Bundesamt für Kommunikation, BAKOM)
Rechnung zu tragen, mussten die Verordnungen des Bundesrates im
Fernmeldebereich angepasst werden. Die Schwerpunkte dieser Ände-rungen
liegen bei der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) und der Verordnung
über Fernmeldeanlagen (FAV).
Die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin muss unter anderem für die
Teilnehme-ranschlüsse und die Verbindungen über das Festnetz
Preisobergrenzen einhalten. Die Swisscom hat dem Wettbewerbsdruck in
diesen Bereichen bereits nachgegeben und die entsprechenden Preise
gesenkt. Den neuen Tarifstrukturen wurde nun auch verordnungs-mässig
Rechnung getragen. Diese Änderungen fallen durchwegs zugunsten der
Konsumen-tinnen und Konsumenten aus. Bei den Telefonkabinen musste jedoch
aufgrund des Mobilte-lefoniebooms und der damit sinkenden Rentabilität der
öffentlichen Sprechstellen die Grundtaxe für deren Benutzung von 40 auf 50
Rappen erhöht werden.
Im Zusammenhang mit den Notrufen wurde mit der Kurznummer 147 eine
Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche eingeführt, und der Zugang zu den
Transkriptions- und Vermitt-lungsdiensten für Hör- und Sehbehinderte soll
in Zukunft in allen Fällen kostenlos zur Verfü-gung stehen. Neu sind
schliesslich die Bestimmungen zur Fernmeldestatistik, die es dem BAKOM
ermöglichen, statistische Daten zu erheben und dem Publikum damit
verschieden-ste Informationen zum schweizerischen Telekommunikationsmarkt
zur Verfügung zu stellen.
Im Bereich der Fernmeldeanlagen wurden die Rechtsgrundlagen an die
europäische Rege-lung angepasst. Die verschiedenen zur Verfügung stehenden
Konformitätsbewertungsver-fahren wurden den neuen europäischen Vorgaben
angepasst und vereinfacht. So wurde die für gewisse Anlagen noch
obligatorische BAKOM-Zulassung durch eine Konformitätsbewer-tung auf
Herstellerseite ersetzt. Der Marktzugang für diese Fernmeldeanlagen ist
somit we-sentlich erleichtert. Mit diesem letzten Liberalisierungsschritt
im Anlagenmarkt übernimmt der Hersteller die volle Verantwortung für seine
Produkte. Eine allfällige behördliche Kontrolle erfolgt grundsätzlich nur
noch nach dem Markteintritt. Die Bedeutung der Marktüberwachung wird damit
zunehmen. Dadurch, dass die Dienstanbieter die technischen Spezifikationen
der Schnittstellen beim Teilnehmeranschluss offenlegen müssen, können alle
Hersteller entspre-chende Anlagen entwickeln. Der Markt für diese Anlagen
wird damit dynamisiert.
Bern, 5. April 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Peter Fischer, Stellvertretender Direktor BAKOM, Tel. 032 327
55 99