Ratifizierung von zwei Protokollen zur Reduktion von Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen
MEDIENMITTEILUNG
Weiträumige Luftverunreinigung
Ratifizierung von zwei Protokollen zur Reduktion von Schwermetallen und
persistenten organischen Schadstoffen
Der Bundesrat hat dem Parlament die Botschaften zur Ratifizierung von zwei
Protokollen übermittelt, deren Ziel die Verminderung der Emissionen von
Schwermetallen und persistenten organischen Schadstoffen in Europa und
Nordamerika ist. Diese Schadstoffe werden im tierischen und menschlichen
Organismus abgelagert und bewirken langfristig Störungen der biologischen
Funktionen. Die gemeinsame Aktion Europas und Nordamerikas wird sich
insbesondere in den arktischen Regionen günstig auswirken. Dort wurden bei
Tieren und Menschen erhebliche Schadstoffwerte festgestellt, die auf
Tausende Kilometer entfernte Belastungsquellen zurückzuführen sind.
Die Ausarbeitung der zwei Protokolle erfolgte im Rahmen der Konvention über
weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung der
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE-UNO). Die
gegenwärtig 45 Vertragsparteien sind Europa - mit der Schweiz und allen
Ostländern -, die Europäische Gemeinschaft, die USA und Kanada. Die beiden
Protokolle betreffen die Bekämpfung zweier Arten von Luftschadstoffen,
deren gemeinsame Merkmale eine weiträumige Übertragung und die Belastung
von Umwelt und Nahrungskette sind.
Das Protokoll über Schwermetalle
Zu hohe Blei-, Kadmium- und Quecksilberkonzentrationen im Organismus können
krankhafte Blutveränderungen sowie Störungen von Leber, Nieren, Kreislauf-
und Nervensystem hervorrufen. Ausserdem beeinträchtigen die Schwermetalle,
insbesondere Quecksilber, die Umwelt sowie das Verhalten und die
Fortpflanzung der Fauna, vor allem der Vögel.
Mit dem Schwermetallprotokoll wird eine Reduktion der Blei-, Kadmium- und
Quecksilberemissionen angestrebt. Die Signatarstaaten verpflichten sich,
verbleites Benzin zu eliminieren und sowohl durch die Industrie bedingte
Emissionen (z.B. Stahlwerke, Kohlenkraftwerke) als auch von Produkten wie
Batterien verursachte Belastungen zu vermindern.
Das Protokoll über persistente organische Schadstoffe
Als persistente organische Schadstoffe (POP - persistent organic
pollutants) bezeichnet man eine Familie nicht abbaufähiger Schadstoffe,
die daher sowohl im biologischen wie im nicht biologischen Milieu
angereichert werden. Die Dioxine gehören zu dieser Familie. Die POP
sammeln sich im tierischen Fettgewebe an und kontaminieren so die
menschliche Nahrungskette. Sie finden sich auch in der Milch. Eine
chronische Belastung kann sich auch in geringen Dosen auf die
Fortpflanzung und das Immunsystem auswirken sowie zur Entstehung von
Entwicklungsanomalien und Krebs führen. Tausende Kilometer von den
Belastungsquellen entfernt wurden Kontaminationen bei den Bewohnern der
Arktis, die sich hauptsächlich von Fischen ernähren, beobachtet.
In die Luft gelangen diese Schadstoffe bei der Benutzung gewisser Pestizide
(z.B. DDT), bei der Herstellung und Verwendung mancher chemischer
Präparate (z.B. PCB), bei der Abfallverbrennung (Dioxinbildung) und mit
den Abgasen von Motorfahrzeugen.
Das Protokoll untersagt die Herstellung und Verwendung von einem Dutzend
Pestiziden, darunter auch DDT. Letzteres darf jedoch in Ausnahmefällen
verwendet werden, um Malaria und Enzephalitiden in den von diesen
Krankheiten heimgesuchten Ländern zu bekämpfen. Auch die Reduktionsziele
betreffend Emissionen von Dioxinen und anderen krebserregenden
Verbrennungsprodukten sind in dem Abkommen festgesetzt.
Auswirkungen für die Schweiz
Die beiden Protokolle bedeuten für die Schweiz keine zusätzliche
Verpflichtung. Bezogen auf 1990 sollte die Schweiz bis 2010 die
Bleiemissionen um 80%, die Kadmiumemissionen um 50% und die
Quecksilberemissionen um 65% reduziert haben. Sie wird dieses Ziel durch
die Weiterverfolgung der gegenwärtigen Luftreinhaltepolitik erreichen:
Verbot von verbleitem Benzin ab 1. Januar 2000, Reduktion der Emissionen
von Abfallverbrennungsanlagen und Metallwerken, Verringerung der Kadmium-
und Quecksilberemissionen bei der Herstellung und Entsorgung von
Batterien.
Die im Hinblick auf die Verringerung persistenter organischer Schadstoffe
eingegangenen Verpflichtungen sind bereits weitgehend durch die Umsetzung
der Schadstoff- und der Luftreinhalteverordnung erfüllt, die beide 1986 in
Kraft getreten sind.
Bern, 1. März 2000
UVEK Eidgenössisches Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskunft:
Richard Ballaman, Sektion Grundlagen, Abteilung Luftreinhaltung, Bundesamt
für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL, Tel. 079 436 63 21
Internet:
Genauere Informationen sowie den Wortlaut der verschiedenen Protokolle (in
Englisch) bietet die Website der Konvention : www.unece.org/env/lrtap
Faktenblatt
ECE/UNO-Konvention über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
Das Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
wurde 1979 in Genf unterzeichnet. Die Konventionsparteien sind 42
europäische Staaten, die Europäische Gemeinschaft sowie die USA und
Kanada. Seit 1983 sind fünf Protokolle in Kraft getreten, und zwar:
· EMEP-Protokoll zur Messung und Bewertung der weiträumigen
Luftverunreinigung (Genf 1984)
· Protokoll zur Verringerung der Schwefelemissionen um 30% (Helsinki 1985)
· Protokoll zur Stabilisierung der Stickoxidemissionen (Sofia 1988)
· Protokoll zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen
Verbindungen um 30% (Genf 1991)
· Protokoll zur weiteren Verringerung der Schwefelemissionen (Oslo 1994)
Die Schweiz, welche die Konvention 1983 ratifizierte, hält sämtliche in
diesen Protokollen enthaltenen Verpflichtungen ein.
Die beiden Protokolle über Schwermetalle und POP wurden anlässlich der
Ministerkonferenz am 24. Juni 1998 in Aarhus (Dänemark) angenommen und
seither von 36 Parteien unterzeichnet. Für das Inkrafttreten sind 16
Ratifikationen erforderlich. Mehrere Konventionsparteien haben die
Ratifizierung für das Jahres 2000 angekündigt.
Ein neues Protokoll über die Verringerung von Versauerung, Überdüngung und
bodennahem Ozon wurde am 1. Dezember 1999 in Göteborg unterzeichnet.