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Rund 70 Millionen Franken für hochverschuldete Entwicklungsländer

PRESSEMITTEILUNG

Rund 70 Millionen Franken für hochverschuldete Entwicklungsländer

Der Bundesrat hat heute beschlossen, die erste schweizerische Zahlung an
den Treuhandfonds des Internationalen Währungsfonds (IWF) für Massnahmen
zugunsten der hochverschuldeten Entwicklungsländer freizugeben. Der
Betrag wird in zehn jährlichen Tranchen in der Höhe von je etwa 7
Millionen Franken überwiesen.

Der Bundesrat hat die Aufnahme der Zahlungen beschlossen, nachdem eine
faire Lastenteilung bei der Finanzierung der Initiative von IWF und
Weltbank zugunsten hochverschuldeter armer Länder (Heavily Indebted Poor
Countries, HIPC) nun gesichert ist. Ein Kompromiss wurde an der letzten
Jahrestagung von IWF und Weltbank im September 1999 erzielt. Er
beinhaltet die Aufwertung von 14 Mio. Feinunzen aus den
IWF-Goldbeständen und die Zusicherung weiterer bilateraler Beiträge. Der
Schweizer Beitrag wird in zehn Jahrestranchen von 3,2 Mio.
Sonderziehungs-rechten (etwa 7 Mio. Franken) à fonds perdu überwiesen.
Dies entspricht einem Anteil von 2,4 Prozent der gesamten bilateralen
Beiträge.

Die Schweiz spielt bei der Entschuldung der armen, hochverschuldeten
Länder eine Vorreiterrolle. Bereits anlässlich der 700-Jahr-Feier
startete sie ein umfangreiches Entschuldungsprogramm. Zudem hat sie
einen Beitrag von 40 Mio. Fr. an den HIPC-Treuhandfonds der Weltbank
geleistet.

Die 1996 gemeinsam von IWF und Weltbank lancierte HIPC-Initiative
erlaubt es hochverschuldeten armen Ländern, mittelfristig ihre
Aussenverschuldung auf ein nachhaltiges Niveau zu reduzieren. Im
vergangenen September beschlossen IWF und Weltbank eine bedeutende
Erweiterung dieser Initiative. Dadurch sollen mehr Länder in den Genuss
eines Schuldenerlasses gelangen. Die Entschuldung soll zudem schneller
vorangetrieben werden und enger an Massnahmen zur Verringerung der Armut
angelehnt werden. Voraussetzung für eine Umschuldung bleibt jedoch das
erfolgreiche Durchlaufen eines vom IWF ausgearbeiteten wirtschaftlichen
Stabilisierungs- und Reformprogramms.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Giorgio Dhima, Sektion IWF und int. Finanzierungsfragen, Tel. 031 322 60
48

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23.2.2000