Vereinfachung von Entscheidverfahren
MEDIENMITTEILUNG
Vereinfachung von Entscheidverfahren
Plangenehmigungsverfahren auf Bundesebene werden ab diesem Jahr besser
koordiniert und vereinfacht. Gestützt auf das entsprechende neue
Bundesgesetz hat der Bundesrat die entsprechenden Verordnungsänderungen
auf den 1. März 2000 in Kraft gesetzt.
Geändert oder ersetzt wurden eine Reihe von Verordnungen, die das
Plangenehmigungsverfahren in den folgenden Bereichen regeln:
Grenzwasserkraftwerke, elektrische Anlagen, Eisenbahn-, Schifffahrts- und
Trolleybusanlagen, Rohrleitungen und Flugplätze. Damit werden die
bisherigen Regelungen gestrafft und dem neuen Bundesgesetz über die
Koordination und Vereinfachung von Entscheidverfahren angepasst.
Bern, 2. Februar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst