Weltweite Regelung für den Export von gentechnisch veränderten Organismen
MEDIENMITTEILUNG
Montreal: ein Erfolg
Weltweite Regelung für den Export von gentechnisch veränderten Organismen
Die Schweizer Delegation ist erfreut über die am Samstag in Montreal
erfolgte Verabschiedung des Protokolls über die biologische Sicherheit.
Die Delegation hat sich sehr stark für einen erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen engagiert. In Zukunft ist der Export von lebenden,
gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weltweit durch einen
gesetzlichen Rahmen geregelt. Nach langen Verhandlungen konnte zwischen
den Erfordernissen des Umweltschutzes und den Interessen des Welthandels
einen Kompromiss erzielt werden.
Unter der Führung des Botschafters Beat Nobs, Chef der Abteilung
Internationales des BUWAL, hat sich die Schweizer Delegation sehr stark
für einen erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen in Montreal engagiert.
Als Wortführerin einer Gruppe von Ländern, die eine Kompromisslösung
vorgeschlagen hatten, hat die Delegation den Vorsitz verschiedener
Arbeitsgruppen inne gehabt. Ihre wichtige Funktion beim Abschluss der
Verhandlungen ist mehrfach anerkannt worden, insbesondere im Rahmen der
heftigen Diskussion zur Ausfuhr von gentechnisch veränderten
Agrarprodukten.
Das Protokoll war Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen des Abkommens von
Rio zum Schutz der Biodiversität. Es strebt im wesentlichen die
Verringerung der potenziellen Risiken für die biologische Vielfalt an, die
mit dem Export von gentechnisch veränderten Organismen verbunden sind.
Von der neuen Vereinbarung betroffen sind vor allem das Saatgut und
Agrarprodukte wie Soja, Mais, Getreide, Maniok und Tomaten, die für den
Konsum oder die Verarbeitung bestimmt sind.
Wichtigster Bestandteil des Protokolls ist das sogenannte AIA-Verfahren
("advanced informed agreement"). Das AIA-Verfahren sieht die "Zustimmung
nach erfolgter Information" vor. Das Verfahren garantiert, dass das
exportierende Land dem Empfängerland alle notwendigen Informationen
zustellt, um die mit den GVO verbundenen Umweltrisiken noch vor dem Import
beurteilen zu können. Dieses Prinzip ist vor allem für diejenigen
Entwicklungsländer wichtig, welche noch keine nationale Gesetzgebung im
Umgang mit Biotechnologien kennen.
Nebst der Regelung der Exporte von GVO wird das Protokoll noch die
Unterstützung der wissenschaftlichen und technischen Zusammenarbeit
zwischen Nord und Süd erlauben, um die Anwendungen der Biotechnologien zu
harmonisieren. Ebenso wird die Vereinbarung als Referenz für das
zukünftige Wirken der internationalen Gemeinschaft bezüglich des Umgangs
mit GVO in der Umwelt dienen. Das Protokoll beinhaltet keine zusätzlichen
Verpflichtungen für die Schweiz. Seit 1995 handelt die Schweiz beim Export
von lebenden, gentechnisch veränderten Organismen auf freiwilliger Basis
entsprechend den im Protokollentwurf vorgesehenen Bestimmungen.
Bern, 29. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Philippe Roch, Direktor Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL),
Natel 079 292 40 33
Beat Nobs, Botschafter, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 001 514 591-3821
François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, Bundesamt für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Natel 001 514 947-0609 (lang läuten
lassen)