Keine Privatfinanzierung für Zimmerberg-Tunnel
MEDIENMITTEILUNG
Keine Privatfinanzierung für Zimmerberg-Tunnel
Der Bundesrat hat zur Kenntnis genommen, dass für eine vorgezogene
Realisierung des Zimmerberg-Tunnels keine private Finanzierungslösung
zustande gekommen ist. Zudem ist eine Beteiligung des Bundes über eine
Garantie nicht zweckmässig, weil es seine Risiken vergrössert. Ohne eine
ausreichende Alternativfinanzierung wäre zudem mit einer Überschreitung
der für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs massgebenden
Bevorschussungslimiten zu rechnen.
Der vom Schweizer Volk im November 1998 genehmigte AlpTransit-Beschluss
sieht für das NEAT-Projekt vor, zuerst den Lötschberg- und den Gotthard
-Basistunnel zu realisieren und ab 2007 bzw. 2012 in Betrieb zu nehmen.
Erst in einer zweiten Bauphase würden der Zimmer
berg-, der Hirzel- und der Ceneri-Tunnel gebaut.
Nachdem von verschiedenen Seiten (u.a. Kantone und Umweltverbände) die
Frage aufgeworfen wurde, ob die für die zweite Bauphase geplanten NEAT
-Projekte vorzeitig realisiert werden könnten, hat der Bundesrat bereits im
Juni vergangenen Jahres die Mindestvoraussetzungen dafür definiert. Neben
Vorteilen im künftigen Bahnbetrieb wurde insbesondere verlangt, dass ein
vorzeitiger Baubeginn dem Bund keine zusätzlichen Kosten verursachen
dürfe. Bereits zum damaligen Zeitpunkt stand fest, dass über den
Finanzierungsfonds für den öffentlichen Verkehr keine grösseren Projekte
der zweiten Phase vorzeitig finanziert werden können. Damit war eine
alternative Ueberbrückungsfinanzierung auch für den Zimmerberg-Tunnel
unabdingbar.
Die von der AlpTransit Gotthard AG in Zusammenarbeit mit der SBB vorgelegte
Alternativfinanzierung erfüllt die vom Bundesrat verlangten
Voraussetzungen jedoch nicht vollumfänglich. Ein vorzeitiger Baubeginn des
Zimmerberg-Tunnels wäre auch unter Anrechnung der finanziellen Vorteile,
die durch die frühere Realisierung dieses Projektes entstehen würden, für
den Bund mit Mehrkosten und einem Zinsrisiko in Höhe von 40 bis 50 Mio.
Franken verbunden. Auch anlässlich einer Aussprache zwischen Vertretern
des Bundes und der interessierten Kantone im vergangenen Dezember konnte
dieser Fehlbetrag nicht in genügendem Ausmass und innert der
erforderllichen Frist beseitigt werden. Aufgrund dieser Sachlage kommt der
Bundesrat zum Schluss, von einem vorzeitigen Baubeginn des Zimmerberg
-Tunnels abzusehen.
Der heutige Bundesratsentscheid hat zur Folge, dass der Zimmerberg-Tunnel,
wie im AlpTransit-Beschluss vorgesehen, erst in der zweiten Bauphase ab
2006 in Angriff genommen werden wird.
Bern, 12. Januar 2000
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
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