Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus
Am 28. Dezember 1999 wurden in Warschau die Ratifikationsurkunden des am
26. April 1999 unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweiz und
Belarus zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom Einkommen und vom
Vermögen ausgetauscht. Das Abkommen ist auf den Zeitpunkt des
Austausches der Ratifikationsurkunden in Kraft getreten und seine
Bestimmungen finden erstmals ab dem 1. Januar 2000 Anwendung.
EIEDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
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4.1.2000