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LSVA: Einbau von Erfassungsgeräte geregelt

PRESSEMITTEILUNG

LSVA: Einbau von Erfassungsgeräte geregelt

Der Bundesrat hat heute beschlossen, auf den 1. Februar 2000 die
Verordnung über den Einbau von Geräten für den Vollzug des
Schwerverkehrsabgabegesetzes im Jahr 2000 in Kraft zu setzen. Das EFD
und das UVEK haben vom 10. Mai bis zum 15. Juli 1999 eine allgemeine
Vernehmlassung darüber durchgeführt.

Die Übergangsverordnung ist notwendig, damit bis zum 30. November 2000
sämtliche der ab dem 1. Januar 2001 geltenden leistungsabhängigen
Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unterliegenden inländischen Motorfahrzeuge
für den Sachentransport mit dem elektronischen Gerät zur Erfassung der
Fahrleistung ausgerüstet werden. Vom Geräteobligatorium ausgenommen sind
Fahrzeuge, die von der Abgabe befreit sind oder die weiterhin einer
Pauschalabgabe unterliegen. Es sind dies vor allem Militärfahrzeuge,
Fahrzeuge von Polizei, Feuer-, Öl- und Chemiewehren, Ambulanzen,
Fahrzeuge des öffentlichen Linienverkehrs, landwirtschaftliche
Fahrzeuge, Fahrschulfahrzeuge, Veteranenfahrzeuge, Wohnmotorwagen,
Gesellschaftswagen, Motorkarren und Traktoren sowie Fahrzeuge des
Schausteller- und Zirkusgewerbes.
Auf Grund eines Beschlusses der Eidgenössischen Räte werden die
Erfassungsgeräte im Wert von etwa 1300 Franken pro Stück den
Fahrzeughaltern kostenlos abgegeben. Die Kosten für den Einbau der
Geräte in der Höhe von durchschnittlich etwa 500 Franken gehen jedoch zu
Lasten der Fahrzeughalter.
Diese Übergangsverordnung wird am 1. Januar 2001 von der Verordnung über
eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (SVAV) abgelöst, die den
gesamten Vollzug der LSVA regeln wird. Es ist vorgesehen, dass der
Bundesrat die SVAV im ersten Quartal 2000 verabschieden wird, damit sich
Fahrzeughalter und Vollzugsbehörden rechtzeitig auf die neuen Aufgaben
vorbereiten können.
Das Ergebnis der Vernehmlassung kann bei der Oberzolldirektion, 3003
Bern (Fax 031 322 78 72, Telefon 031 323 39 28 oder 323 38 55) bestellt
werden. http://www.efd.admin.ch

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskünfte
­ Philippe Flückiger, Chef Sektion Fahrzeuge und
Strassenverkehrsabgaben, Oberzolldirektion,
Tel. 031 322 66 93
­ Jürg Marolf, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben,
Oberzolldirektion,
Tel. 031 323 38 55
­ Daniel Hug, Sektion Fahrzeuge und Strassenverkehrsabgaben,
Oberzolldirektion,
Tel. 031 323 39 28

23.12.1999