Viertes Individuelles Partnerschaftsprogramm verabschiedet
3003 Bern, 13. Dezember 1999
Medieninformation
Partnerschaft für den Frieden
Viertes Individuelles Partnerschaftsprogramm verabschiedet
Der Bundesrat hat die Teile IV und V des 4. Individuellen
Partnerschaftsprogramms der Schweiz verabschiedet. Diese Teile bleiben
gegenüber dem 3. IPP praktisch unverändert.
Die Schwerpunkte der schweizerischen Mitwirkung im Rahmen des Individuellen
Partnerschaftsprogramms (IPP) liegen unverändert in den Bereichen der
demokratischen Kontrolle der Streitkräfte, des humanitären Völkerrechts, der
sicherheitspolitischen Ausbildung, im Sanitäts-, Such- und Rettungswesen
sowie bei der Rüstungskontrolle und der Abrüstung. Ein weiterer Schwerpunkt
liegt bei der Verbesserung der Fähigkeit der Armee, im Bedarfsfall an
friedensfördernden Operationen unter UNO- und/ oder OSZE-Mandat
teilzunehmen.
An der Partnerschaft für den Frieden ist die Schweiz seit dem 11. Dezember
1996 beteiligt. Die Erfahrungen, die bisher gemacht wurden, sind durchwegs
positiv. Das à-la-carte-System hat sich bewährt.
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