Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Pensionskasse PUBLICA: Betrieb und Ausrichtung

PRESSEMITTEILUNG

Pensionskasse PUBLICA: Betrieb und Ausrichtung

PUBLICA, wie die neue Pensionskasse des Bundes heissen soll, nimmt
Gestalt an. Am 12. November 1999 überwies die Staatspolitische
Kommission des Nationalrats die Vorlage zum PKB-Gesetz an das Plenum des
Nationalrats. Dort soll sie noch in der Dezembersession behandelt
werden. An der heutigen Sitzung hat der Bundesrat eine Aussprache über
die Ausrichtung und den Betrieb von PUBLICA geführt.

Wie im Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Pensionskasse vorgesehen,
wird der Bundesrat in den ersten zwei Jahren nach Inkrafttretem des
PKB-Gesetzes, d.h. in der Aufbauphase der PUBLICA, wesentliche Aufgaben
der paritätischen Kassenkommission noch selber ausüben. Die heute
diskutierten konzeptionellen Vorschläge sind das Resultat einer
Weiterführung der in der Botschaft zum PKB-Gesetz dargestellten
Vorarbeiten.

Erörtert wurden diverse offene Fragen zu den Leistungszielen der neuen
Pensionskasse. Unter anderem ist vorgesehen, den reglementarischen
Altersrücktritt auf das Alter 62 festzulegen, mit der Möglichkeit einer
freiwilligen Frühpensionierung ab Alter 60.  Neu soll auch der Bezug von
Kapital anstelle einer Rente (im Umfang der Hälfte des Gesamtanspruchs)
ermöglicht werden. Als zusätzliche Leistung soll  ferner eine einmalige
Kapitalabfindung an hinterbliebene Konkubinatspartner von Versicherten
der Kasse in den Leistungskatalog aufgenommen werden.

Die durch die  Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats kritisierte
geltende Regelung bei vorzeitigen Pensionierungen aus medizinischen
Gründen (sogenannte Berufsinvalidität) soll modifiziert werden. Die
Mehrheit der Mitglieder der Staatspolitischen Kommission des
Nationalrates will die Berufsinvalidität nur noch für explizit
umschriebene Sonderfälle beibehalten.
Nebst dem Leistungsprimat im Kernplan soll in der PUBLICA auch das
Beitragsprimat geführt werden. Je nach Ergebnis der parlamentarischen
Verhandlungen werden Einkommensanteile über brutto rund Fr. 168'000.---
nur noch im Beitragsprimat versichert werden. Darüber hinaus soll das
Beitragsprimat auch für schwankende Lohnbestandteile  und besondere
Beschäftigungsverhältnisse ohne festes Jahrespensum zur Verfügung
stehen.

Im betrieblichen Bereich befasste sich der Bundesrat mit den Grundsätzen
zur dezentralen Leistungserbringung und dem Konzept zur Entflechtung der
Verantwortungsbereiche der Arbeitgeber (inkl. Bund) und der neuen
Pensionskasse. Unklare Verantwortlichkeiten haben in der Vergangenheit
immer wieder Anlass zu Problemen gegeben. Im weiteren ist vorgesehen,
die neue Pensionskasse als sogenannte Sammeleinrichtung zu führen. Damit
wird sie verschiedene
 Rechnungskreise führen können, so für  die Bundesverwaltung, die in der
Kasse verbliebenen Rentenbeziehenden der Swisscom AG  und die dem Bund
nahestehenden, der Pensionskasse angeschlossenen Organisationen. Für
letztere bedeutet das Konzept der Sammeleinrichtung, dass sie ihren
Anschluss an die Pensionskasse des Bundes auch in Zukunft
aufrechterhalten können, sofern sie sich mit dem anfänglich beschränkten
Planangebot einverstanden erklären können und gewisse Bedingungen in
bezug auf die  Datenlieferung erfüllen.

Schliesslich hat der Bundesrat zur Kenntnis genommen , dass die Post
beabsichtigt, für ihr Personal und ihre Rentnerschaft  eine eigene
Pensionskasse zu gründen und voraussichtlich zeitgleich mit der PUBLICA
in Betrieb zu nehmen. Damit werden weitere rund 35'000 aktiv
Versicherte  und etwa 17'000 Rentner und Rentnerinnen aus der heutigen
Pensionskasse des Bundes ausscheiden. Dies dürfte etwa auf Anfang 2002
der Fall sein.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Alexander Bruhin, EVK, Tel 031 323 52 87

  Auf unserer Website http://www.efd.admin.ch finden Sie in der Rubrik
”Hot Spot” jeweils weiterführende Links zu den aktuellen
Pressemitteilungen.

13.12.1999