Verbrennungs-Kapazitäten werden ab dem 1. Januar 2000 knapp
MEDIENMITTEILUNG
Ablagerungsverbot hat Auswirkungen auf Kehrichtverbrennungsanlagen
Verbrennungs-Kapazitäten werden ab dem 1. Januar 2000 knapp
In den letzten beiden Jahren ist die Menge der brennbaren Abfälle auf drei
Millionen Tonnen angestiegen. Das bedeutet eine Zunahme von vier Prozent.
Dies zeigt die Abfallstatistik des Bundesamtes für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL) von 1998. Im Jahr 2000 tritt das Ablagerungsverbot für
brennbare Abfälle in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kapazitäten der
Kehrichtverbrennungsanlagen nur noch knapp ausreichen.
Gemäss der neusten Abfallstatistik des BUWAL wurden 1998 rund 2.42
Millionen Tonnen Kehricht, Klärschlamm und andere brennbare Abfälle in
Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) angeliefert. Zusätzlich wurden weitere
0.58 Millionen Tonnen auf Deponien abgelagert. Dies entspricht einer
Zunahme der Abfallmenge um 4 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Hauptursache für diese Entwicklung ist der wirtschaftliche Aufschwung und
der damit gestiegene Konsum.
Steigender Heizwert reduziert die Verbrennungskapazität
Weil sich die Zusammensetzung der Abfälle verändert hat, ist für die
Verbrennung der gleichen Menge Abfalls heute mehr Verbrennungskapazität
notwendig. Der Heizwert der brennbaren Abfälle ist seit 1996 um sechs
Prozent angestiegen. Der Heizwert bezeichnet die Energiemenge, welche pro
Tonne Abfall durch die Verbrennung freigesetzt wird. Je höher dieser Wert
ist, umso geringer ist die Abfallmenge, die eine
Kehrichtverbrennungsanlage pro Zeiteinheit verarbeiten kann. Deshalb
können in der Schweiz insgesamt 175'000 Jahrestonnen weniger verbrannt
werden als 1996. Dies entspricht der Leistung einer grösseren
Kehrichtverbrennungsanlage.
Kapazität reicht nur knapp
Bundesrat und Kantone sind sich einig, dass das 1996 beschlossene
Ablagerungs-verbot für brennbare Abfälle fristgerecht auf den 1. Januar
2000 umgesetzt werden soll. Die bestehenden KVA-Kapazitäten reichen dazu
knapp aus. Wenn die zur Zeit aufgrund politischer Entscheide blockierten
Kapazitäten der KVA Winterthur in Betrieb genommen werden können, wird die
Gesamtkapazität 2.88 Millionen Tonnen betragen, sofern der Heizwert nicht
weiter ansteigt. Im Herbst 2000 wird die neue Ofenlinie der KVA
Niederurnen fertiggestellt und ab 2002 wird die KVA Freiburg ihren
Volllast-Betrieb aufnehmen. Ab 2003 steht zudem in der KVA Monthey ein
neuer Ofen zur Verfügung. In der Übergangszeit bis dahin müssen voraus
-sichtlich weitere Massnahmen ergriffen werden, damit die anfallenden 3
Millionen Tonnen Abfälle verbrannt werden können. Die KVA-Betreiber
könnten gezwungen sein, geplante Unterhalts-arbeiten zu verschieben.
Denkbar wäre auch ein vorübergehender Stopp von Abfallimporten aus dem
Ausland. Im schlechtesten Fall müssten Zwischenlager von zu Ballen
gepresstem Kehricht ins Auge gefasst werden.
Nicht alle Regionen der Schweiz verfügen über eigene
Kehrichtverbrennungsanlagen. Dazu gehören das Berner Oberland, das Tessin
und die Kantone Ob- und Nidwalden. Einige Regionen müssen deshalb wegen
des Ablagerungsverbots ab nächstem Jahr ihre Abfälle in Anlagen anderer
Regionen verbrennen, insbesondere in der Ostschweiz und im Aargau.
Die Ofenlinien der Kehrichtverbrennungsanlagen haben in der Regel eine
Lebensdauer von 20 bis 25 Jahren. Im Jahre 2005 werden mehr als 600'000
Jahrestonnen Verbrennungs-kapazität durch über 20jährige Ofenlinien
abgedeckt. Wenn die Abfallmenge und der Heizwert weiter ansteigen, was
angesichts der konjunkturellen Entwicklung zu erwarten ist, müssen die
Kantone die Verbrennungskapazitäten anpassen. Dies kann eine Erneuerung
oder den Ausbau der bestehenden Anlagen, aber auch den Bau zusätzlicher
KVA bedeuten.
Bern, 29. November 1999
BUNDESAMT FÜR UMWELT, WALD UND LANDSCHAFT
Informationsdienst
Auskunft
· Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 28
· Marc Chardonnens, Sektionschef Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 69 56
· Rolf Kettler, Sektion Abfallanlagen, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 76
Das Faktenblatt zur Kehrichtverbrennung in der Schweiz finden Sie unter:
http://www.uvek.admin.ch/doku/presse/1999/d/99112902.pdf (PDF-File, 23 KB)