Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Zweite öffentliche Auflage abgeschlossen
MEDIENMITTEILUNG
Zentrales Zwischenlager für radioaktive Abfälle in Würenlingen: Zweite
öffentliche Auflage abgeschlossen
Die zweite öffentliche Auflage im Verfahren um Erteilung der
Betriebsbewilligung für die Konditionierungs-anlage sowie für die
Verbrennungs- und Schmelzanlage ist am 20. November 1999 zu Ende gegangen.
Insgesamt haben 3 Gemeinwesen, 4 Vereine und Organisationen sowie 9
Personen Einsprache erhoben. Der Bundesrat wird voraussichtlich im ersten
Quartal des nächsten Jahres über das hängige Gesuch und die Einsprachen
entscheiden.
Vom 21. September bis 20. November 1999 wurden das Gutachten der
Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) sowie die
Stellungnahmen der Eidg. Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen
(KSA) und der ZWILAG Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG) öffentlich
aufgelegt:
Die wesentlichen Anträge der Einsprecher sind:
· Mit einer wirksamen Eingangskontrolle ist sicherzustellen, dass unter
keinen Umständen Abfälle in die Anlagen gelangen, die mit radioaktiven
Stoffen verunreinigt sind, für welche die Anlage technisch nicht ausgelegt
ist.
· Die Annahmebedingungen für die radioaktiven Abfälle müssen definitiv in
der Betriebs-bewilligung festgelegt werden.
· Die Eingangskontrolle ist so zu gestalten, dass auch problematische
Nuklide wie Tritium und Kohlenstoff C-14 entdeckt werden.
· Die in der Bau- und Teilbetriebsbewilligung vom 21. August 1996
festgelegten Abgabelimiten für radioaktive Stoffe sind entsprechend dem
Rechtfertigungs- und Optimierungsgrundsatz der Strahlenschutzgesetzgebung
deutlich zu senken.
Die Einsprachen werden zur Zeit durch das Eidgenössische Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation geprüft. Dieses wird dem
Bundesrat einen Antrag unterbreiten.
Bern, 25. November 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Philippe Huber, Bundesamt für Energie, Tel. 031 / 322 56 52