Arbeitslosenversicherung - Vereinbarung 2000 zwischen EVD und den Kantonen
Wirkungsorientierter Vollzug
Der Vorsteher des EVD, Bundesrat Pascal Couchepin, hat den Kantonsregierungen neue Vereinbarungen zugestellt, welche mit den Kantonen den Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) durch die Kantone regeln. Diese neue Vereinbarung 2000 basiert auf Prinzipien der wirkungsorientierten Verwaltungsführung. Die Vereinbarung soll ab Beginn 2000 gelten und löst die bisherigen Leistungsaufträge ab. Sie stellt ein wesentliches Element dar bei der Umsetzung der Erkenntnisse aus der RAV-Evaluationsstudie vom April 1999 sowie aus dem Bericht an den Bundesrat vom 25. Mai 1999 über die Prüfung der Motion Bonny zur Reorganisation der Arbeitslosenversicherung.
Wesentliches Element der neuen Vereinbarung ist die Messung der zu erzielenden Wirkungen anhand von vier Indikatoren (1. rasche Wiedereingliederung; 2. Langzeitarbeitslosigkeit vermei-den/senken; 3. Aussteuerungen vermeiden/senken; 4. Wiederanmeldungen der Stellensuchen-den vermeiden/senken). Mit Hilfe eines ökonometrischen Modells werden die Wirkungen ermittelt. Auf Wunsch der Kantone wurde mit diesem Modell noch vor Inkrafttreten der Vereinbarung 2000 eine Neuberechnung für den Zeitraum April 1998 bis März 1999 durch die Firma Ernst & Young Consulting durchgeführt. Zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des dabei eingesetzten ökonometrischen Modells ist der entsprechende Bericht den zuständigen kantonalen Amtsstellen zugestellt worden.
Die neue Vereinbarung und das Modell zur Ermittlung der exogenen Einflussfaktoren
markieren einen Meilenstein in der Optimierung des Vollzugs der Arbeitslosenversicherung.
Sie sind sogar beispielhaft für eine wirkungsorientierte Verwaltungsführung.
Das neue Modell erlaubt, die Effektivität der AVIG-Vollzugsstellen
zu messen und im Sinne eines Benchmarkings interkantonal zu vergleichen.
Interessant sind die Ergebnisse der Berechnung für den Zeitraum April
1998 bis März 1999: Sie zeigen, dass die Kantone insgesamt gut arbeiten
und die Streuung von ± 10 % in einem (verglichen mit anderen Aufgabenbereichen)
engen Bereich bleibt. Die Vergleiche liefern den Vollzugsverantwortlichen
jetzt sehr gute Führungsinformationen: Sie zeigen auf, wo Vollzugsstellen,
die während der Betrachtungsperiode weniger gute Ergebnisse erzielt
haben, bei der weiteren Optimierung ansetzen müssen. Die Erarbeitung
dieses Berichts ist ein klares Bekenntnis der Kantone und des Bundes für
eine noch effektivere Ausgestaltung des AVIG-Vollzugs. Die Direktion für
Arbeit des seco ist gewillt, den Kantonen die für die weitere Optimierung
nötige Unterstützung zu bieten.
Bern, 12. November 1999
seco - Direktion für Arbeit
Verband Schweizerischer Arbeitsämter
Auskünfte:
Dominique Babey, seco - Chef Arbeitsmarkt und ALV, Telefon: 031/
322 22 73
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