Vereinbarung über den Anschluss der NEAT ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz unterzeichnet
MEDIENMITTEILUNG
Vereinbarung über den Anschluss der NEAT ans italienische
Hochgeschwindigkeitsnetz unterzeichnet
Der italienische Verkehrs- und Schifffahrtsminister Tiziano Treu und
Bundesrat Moritz Leuenberger, Vorsteher des Eidgenössischen Departementes
für Umwelt-, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) haben heute in
Basel eine Vereinbarung über den Anschluss der Neuen Eisenbahn
-Transversale (NEAT) ans italienische Hochgeschwindigkeitsnetz-Netz
(Südanschlüsse) unterzeichnet. Damit wird garantiert, dass auf den
südlichen Zubringerstrecken der künftige NEAT-Personen- und Güterverkehr
abgenommen wird. Diese Vereinbarung soll die langfristige
Schieneninfrastruktur-Planung zwischen den beiden Staaten koordinieren.
Eine ähnliche Vereinbarung zu den Nordanschlüssen der NEAT war bereits
1996 in Lugano mit Deutschland unterzeichnet worden.
Hauptelemente des neuen Rahmenabkommens sind der Aus- und Neubau der NEAT
-Zubringerstrecken auf Schweizer und italienischer Seite. Diese Massnahmen
betreffen die Achsen Lötschberg/Simplon - Mailand/Novara und St. Gotthard
- Novara/Mailand. Weitere Elemente sind die Verbesserung des Anschlusses an
den Flughafen Malpensa, Ausbauten der Terminals für den alpenquerenden
kombinierten Güterverkehr sowie eine Neubaustrecke von Lugano nach
Mailand.
Die neue Strecke Lugano - Mailand stellt somit die für den NEAT-Personen-
und Güterverkehr im Süden benötigten Kapazitäten zur Verfügung. Damit
erhält die Schweiz auch kürzere Reisezeiten in die norditalienischen
Zentren. Die Weiterführung der NEAT bis Mailand bildet zudem einen
zentralen Bestandteil der Integration des Schweizer Bahnnetzes in das
internationale Netz und ist Element des transeuropäischen Eisenbahnnetzes
der EU.
Der Zeitpunkt der Realisierung dieser Massnahmen orientiert sich am Bedarf,
d.h. an der Verkehrsnachfrage. Für ihre Finanzierung gilt das
Territorialitätsprinzip: Derjenige Staat, auf dessen Gebiet
Eisenbahnbauten fallen, hat auch für die Investitionen aufzukommen.
Beitrag zur Verkehrsverlagerung von der Strasse auf die Schiene
Die Schweiz und Italien leisten damit einen weiteren Beitrag zur im
Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU angestrebten
Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene. Zur
Erreichung dieses Ziels sollen die Bahnen beider Länder alles unternehmen,
damit auch die Qualität des Bahnangebots im Güter- und Personenverkehr
verbessert wird.
Die vorliegende Vereinbarung ist bis 2020 gültig und danach verlängerbar.
In der Schweiz wird sie nach der Ratifizierung durch die Eidgenössischen
Räte in Kraft gesetzt. Eine entsprechende Botschaft soll anfangs 2000 dem
Parlament unterbreitet werden.
"Joint venture" SBB-FS
Weiteres Thema der dieser Unterzeichnung vorangegangenen Diskussion war das
sich in Vorbereitung befindende "Joint venture" zwischen SBB und FS, das
von den Verkehrsministerien beider Länder sehr begrüsst wird. Die
Überwindung nationaler Grenzen im Güterverkehr ist ein wichtiges Element
zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Bahnen und wird wesentlich
zur Verlagerung der Güter von der Strasse auf die Schiene beitragen. Für
den Bereich des Güterverkehrs werden sich die beiden Bahnen nach einer
Vorbereitungsphase von zwei Jahren auf Beginn des Jahres 2002 als
gleichwertige Partner zusammenschliessen. Die neue Gesellschaft wird mit
einem Transportvolumen von voraussichtlich 130 Mio. Tonnen zu einem der
wichtigsten Akteurinnen im europäischen Güterverkehr werden.
Bern/Basel, 2. November 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Bundesamt für Verkehr, Kommunikation, Tel. 031 322 57 75