Guter Sicherheitsstandard der Strassentunnel in der Schweiz - nötig sind punktuelle Anpassungen
MEDIENMITTEILUNG
Guter Sicherheitsstandard der Strassentunnel in der Schweiz - nötig sind
punktuelle Anpassungen
Die Strassentunnel in der Schweiz weisen insgesamt einen guten
Sicherheitsstandard auf. Das ist das Resultat der Untersuchungen
sämtlicher über 600 Meter langen Tunnel, welche die Tunnel Task Force des
Bundesamtes für Strassen (ASTRA) bei den Kantonen veranlasst hat. Nur 4
von 102 untersuchten Tunneln müssen nachgerüstet werden. Deshalb legt die
Task Force in ihrem Zwischenbericht ihr Augenmerk auf die Vermeidung von
Unfällen: Eine ganze Reihe der vorgeschlagenen Massnahmen zielt
konsequenterweise auf das Verhalten im Verkehr.
Was sich bereits im Sommer abzeichnete, als die Kantone die Überprüfung
ihrer Strassentunnel abgeschlossen hatten, bestätigt nun die Tunnel Task
Force des Bundesamtes für Strassen in ihrem Zwischenbericht: Der grösste
Teil der 102 untersuchten Tunnel bietet einen guten Sicherheitsstandard.
Die schweizerischen Sicherheitsnormen und die Empfehlungen des Welt
-Strassen-Verbandes AIPCR sind eingehalten, und die Sicherheitsausrüstungen
werden regelmässig überprüft.
Dennoch herrscht nach Ansicht der Task Force ein gewisser Handlungsbedarf.
Tunnelsicherheit soll nicht erst bei der Verminderung der Unfallfolgen,
sondern bereits bei der Vermeidung von Zwischenfällen einsetzen.
Sicherheit kann immer optimiert werden, und einige Tunnel müssen
detaillierter überprüft werden.
Die Task Force hat vier Einflussfaktoren definiert, welche die Sicherheit
in Strassentunnel beeinflussen. Der Zwischenbericht basiert auf folgenden
Elementen:
1: Verhalten der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
2: Betrieb des Tunnels
3: Infrastruktur des Tunnels
4: Fahrzeuge
Die Task Force schlägt u.a. vor:
· rasche Nachrüstung der Tunnel mit Sicherheitsdefiziten
· Überprüfung der Einsatzkonzepte der Wehrdienste
· Informationskampagne für die Lenkerinnen und Lenker
· Ernennung eines Sicherheitsbeauftragten pro Tunnel
· Überprüfung der bestehenden Richtlinien für einröhrige Tunnel und für die
Ausrüstung der Tunnel
Abgelehnt wird demgegenüber der Bau aus Sicherheitsgründen einer zweiten
Tunnelröhre am Gotthard.
Der Vorschlag, die Kontrollen des Schwerverkehrs und Gefahrguttransportes
zu intensivieren, wurde im Parlament gut aufgenommen. In Zusammenhang mit
dem Landverkehrsabkommen hat der Bundesrat nämlich eine Änderung des
Bundesgesetzes über eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe
beantragt, so dass speziell betroffenen Kantonen von den LSVA-Erträgen ein
finanzieller Beitrag an die Schwerverkehrskontrollen zur Verfügung
gestellt wird. Das Parlament hat der entsprechenden Änderung zugestimmt.
Das weitere Vorgehen
Der Zwischenbericht ist eine erste Bestandesaufnahme und zeigt auf, in
welche Richtung die Anstrengungen gehen müssen, damit die Sicherheit in
Strassentunneln noch weiter erhöht werden soll. Noch sind aber nicht alle
Fragen beantwortet. Deshalb wird die Task Force im nächsten Frühjahr einen
Schlussbericht vorlegen. Dieser wird die Voraussetzungen für die Umsetzung
des Massnahmenkatalogs (z.B. rechtliche Anpassungen) aufzeigen.
Massnahmen zugunsten einer sicheren Fahrt durch Tunnel sind eine
Daueraufgabe, die nicht mit einem Schlussbericht abgeschlossen sein wird,
denn Unfälle in Tunneln können sich trotz aller Sicherheitsvorkehrungen
und den anerkanntermassen hohen Standards immer ereignen.
Bern, 16. September 1999
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Michel Egger, Vizedirektor ASTRA, 031 323 93 87