Exportkontrollen
Änderung von Verordnungen und Ausfuhrlisten
Der Bundesrat hat kürzlich beschlossen, die Güterkontrollverordnung
(GKV) sowie die Anhänge der Kriegsmaterialverordnung (KMV) auf den
1. Oktober 1999 zu ändern. Gleichzeitig hat das EVD eine Revision
der Anhänge der GKV und der Chemikalienkontrollverordnung (ChKV) gutgeheissen
und auf den 1. Januar 2000 in Kraft gesetzt. Die Bewilligungspflicht für
die Ausfuhr wird sich ab dem neuen Jahr vor allem im Bereich der Werkzeugmaschinen,
der Telekommunikation und der Verschlüsselungshard- und -software
ändern. Für Polen und Tschechien werden in Zukunft sowohl im
Kriegsmaterial- als auch im Bereich der Dual-use Güter erleichterte
Bedingungen gelten, da diese beiden Länder inzwischen Mitglieder aller
vier internationalen Exportkontrollregimes sind.
Bern, 7. September 1999
EIDGENÖSSISCHES VOLKSWIRTSCHAFTSDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: seco - Staatssekretariat für Wirtschaft, Othmar Wyss, Chef Exportkontrollen und Sanktionen, Tel. 031 324 09 16