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Rückstände von Hormonen in US-Beef

Medieninformation BVET/BAG

Rückstände von Hormonen in US-Beef

In sieben von 26 Proben von Rindfleisch amerikanischer Herkunft sind
Rückstände der Hor-mone Diethylstilboestrol bzw. Melengestrol gefunden
worden. Diethylstilboestrol ist als Wachstumsförderer sowohl in den USA als
auch in der Schweiz verboten. Das Anwendungs-verbot gilt in der Schweiz auch
für Melengestrol und andere Hormone. Das Bundesamt für Ve-terinärwesen hat
Massnahmen gegen den betroffenen Lieferanten in den USA getroffen und die
amerikanischen Behörden aufgefordert, ihrerseits Massnahmen zu ergreifen
.
Im Zusammenhang mit der Hormon-Diskussion zwischen der EU und den USA hat
das Bundesamt für Veterinärwesen die Rückstandsuntersuchungen bei der
Einfuhr verstärkt. Die Analysen auf verschie-dene Hormone werden im
EU-Referenzlabor in Bilthoven (NL) sowie in der Prüfstelle des Bundesam-tes
durchgeführt. In einer ersten Testreihe wurden in insgesamt sieben von 26
Proben Rückstände der zwei synthetischen Hormone Diethylstilboestrol (DES),
bzw. Melengestrol (MGA) gefunden. Zwei Rindfleischproben waren positiv in
bezug auf DES, in fünf Fällen wurde MGA nachgewiesen.

Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht keine akute
Gesundheitsgefährdung. DES und MGA gelten als vermeidbare Belastung und sind
in der Schweiz wie auch in anderen Ländern verbo-ten. Die Stoffe wurden in
so geringen Konzentrationen gefunden, dass sie keine hormonelle Wirkung
entfalten. Das Bundesamt für Gesundheit weist Konsumentinnen und
Konsumenten, die Fleischpro-dukte konsumieren wollen auf die
Herkunftsdeklaration hin.

Diethylstilboestrol in hohen Dosen und über länger Zeit verabreicht gilt als
krebserregend. Seine An-wendung ist sowohl in den USA, als auch in der
Schweiz verboten. Melengestrol ist eine Substanz, welche in den USA zur
Wachstumsförderung eingesetzt wird; in der Schweiz wie andere Hormone jedoch
verboten ist. Hierzulande gilt für alles zum Verkauf angebotene Fleisch in
bezug auf künstliche Hormone und Steroide eine Nulltoleranz, das heisst,
Rückstände dieser Substanzen dürfen nicht nachweisbar sein.
Auf Grund der vorliegenden Befunde hat das Bundesamt für Veterinärwesen den
betroffenen Betrieb in den USA von der Liste zugelassener Lieferanten
gestrichen und die amerikanischen Behörden auf-gefordert, ihrerseits
Massnahmen zu ergreifen. Ein generelles Importverbot für US-Beef steht indes
auf Grund der geltenden WTO Vereinbarungen nicht zur Diskussion.

1998 wurden 1129 Tonnen Rindfleisch aus den USA in die Schweiz eingeführt;
das entspricht knapp einem Drittel der Gesamteinfuhren an Nierstücken und
"high-quality-beef". Durch die 1996 ein-geführte Deklarationspflicht haben
Konsumentinnen und Konsumenten die Wahlfreiheit zwischen ein-heimischen und
importierten Produkten. Das neue Landwirtschaftsgesetz sieht eine erweiterte
Dekla-rationspflicht vor, welche im nächsten Jahr in Kraft treten wird.
Danach muss Fleisch, welches unter Einsatz von Hormonen und Antibiotika
produziert wurde und somit nicht den Schweizerischen Normen entspricht, mit
einem entsprechenden Hinweis versehen sein.

Bern, den 13. Juli 1999

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
BUNDESAMT FÜR GESUNDHEIT

Auskunft:
Dr. Hans Wyss, Leiter Bereich Kommunikation, Tel. 031 323 84 96 (BVET)
Dr. Roland Charrière, Fachstellenleiter Lebensmittel tierischer Herkunft,
Tel.: 031 322 95 05 (BAG)