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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Verträge mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein unterzeichnet

Pressemitteilung

Grenzüberschreitende Polizei-Kooperation: Verträge mit Deutschland,
Österreich und Liechtenstein unterzeichnet

Bundesrat Arnold Koller hat am Dienstag in Bern den deutschen
Innenminister Otto Schily, den österreichischen Innenminister Karl
Schlögl und den stellvertretenden Regierungschef des Fürstentums
Liechtenstein, Michael Ritter, zu Gesprächen empfangen. Anschliessend
unterzeichneten die Minister zwei Abkommen über die bilaterale
Polizeikooperation. Nachdem die Eidgenössischen Räte am 22. April
bereits entsprechende Abkommen mit Frankreich und Italien mit deutlicher
Mehrheit genehmigt haben, ist ein wichtiges sicherheitspolitisches Ziel
des Bundesrates erreicht: der Abschluss von Verträgen im Bereich der
grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit
allen Nachbarstaaten.

Diese Abkommen sind notwendig geworden, nachdem die Mitgliedstaaten der
Europäische Union (EU) ihre Zusammenarbeit in den Bereichen innere
Sicherheit, Asyl und Justiz in den letzten Jahren kontinuierlich
vertieft hatten. Durch die Ausweitung der EU-internen Kooperation drohte
der Schweiz eine Isolierung in der polizeilichen und zollrechtlichen
Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten. Der Bundesrat entschloss sich
daher 1995, die Kooperation durch bilaterale Verträge auszubauen und
rechtlich abzusichern. Dies führte Ende 1997 zunächst zum Abschluss von
Absichtserklärungen mit Deutschland und Österreich, im Verlauf des
vergangenen Jahres auch zu entsprechenden Abkommen mit Frankreich und
Italien.

Ähnliche Verträge mit Frankreich und Italien

Die am Dienstag mit Deutschland, Österreich und Liechtenstein
unterzeichneten Abkommen gehen weiter als diejenigen mit Frankreich und
Italien.  Sie regeln namentlich die direkte Zusammenarbeit unter den
zuständigen Behörden, Hilfeleistungen bei sicherheitspolitischen
Grossereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen, die
Informationsübermittlung im automatisierten Verfahren, die direkte
Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke sowie die
kontrollierte Lieferung, die Nacheile und die Observation. Im
schweizerisch-deutschen Abkommen sind zudem die verdeckte Ermittlung und
die Zusammenarbeit im Bereich des Strassenverkehrs geregelt. Die
Abkommen ermöglichen damit - als zumindest teilweiser Ersatz für
Schengen - eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten auf dem
Gebiet der inneren Sicherheit, und dies auf einwandfreier rechtlicher
Grundlage. An den Verhandlungen waren auch die Kantone beteiligt, welche
die Abkommen ausdrücklich begrüssen.

Die Minister nutzten am Dienstag die Gelegenheit zu einem
Meinungsaustausch über die praktische Ausgestaltung der polizeilichen
Kooperation unter den vier Ländern sowie über Perspektiven einer
Zusammenarbeit Schweiz-EU. Erörtert wurden vor allem auch die
Asylprobleme, die sich aus dem Kosovo-Konflikt ergeben.

27. April 1999

EIDGENÖSSISCHES
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