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Gentech-Freisetzungsversuche mit Mais und Kartoffeln abgelehnt


MEDIENMITTEILUNGBUWAL-Entscheid zu Gesuchen aus Changins und OftringenGentech-Freisetzungsversuche 
mit Mais und Kartoffeln abgelehntDas Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) 
hat erstmals einen Entscheid über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen 
gefällt. Es hat sowohl das Gesuch der Firma Plüss-Staufer AG für einen Versuch mit 
T25-Mais in Oftringen als auch das Gesuch der Eidgenössischen Forschungsanstalt 
für Pflanzenbau in Changins (RAC) für transgene Kartoffeln abgelehnt. Nach Ansicht 
des BUWAL ist die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt nicht genügend belegt.Das 
Gesuch aus ChanginsDie Eidg. Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins wollte 
in den Gemeinden Duillier und Bullet transgene Kartoffeln zu Versuchszwecken freisetzen. 
Ziel des Versuchs war die Prüfung der Resistenz der Gentech-Kartoffeln gegen Mehltau.Ausschlaggebend 
für den ablehnenden Entscheid sind im Falle der transgenen Kartoffeln zwei Aspekte: 
1. Das in die Kartoffeln eingebrachte genetische Material enthält Resistenzgene 
gegen Antibiotika, die zum    Teil medizinisch verwendet werden. Antibiotika sind 
ein sehr wertvolles Instrument bei der Bekämpfung    von Krankheiten. Jede Massnahme, 
die zur Resistenzentwicklung gegen Antibiotika beitragen könnte,    wie im vorliegenden 
Fall eine unnötige Verwendung von Resistenzgenen, wird  strikte abgelehnt. 2. Eine 
ungenügende Kenntnis und Charakterisierung der vorgenommenen gentechnischen    Konstruktionen. 
Um die Folgen einer Freisetzung transgener Kartoffeln beurteilen zu können, müssen 
   sehr präzise Informationen über die vorgenommenen Manipulationen vorliegen.Das 
Gesuch aus OftringenDie Firma Plüss-Staufer AG plante, an zwei Standorten in der 
Gemeinde Oftringen transgenen Mais zu Versuchszwecken freizusetzen. Ziel des Versuchs 
war die Prüfung der Wirksamkeit des Herbizids Glufosinat auf T25-Mais. Der Versuch 
wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft als Voraussetzung für eine Zulassung des 
Herbizids verlangt. Bei der Beurteilung des transgenen Maises der Plüss-Staufer 
AG ist das Hauptproblem der Pollenflug, der mit technischen Massnahmen zwar vermindert, 
aber nicht ausgeschlossen werden kann.  Gelangt Pollen der T25-Maispflanzen auf 
ein anderes Maisfeld mit herkömmlichem Mais, so entstehen dort bei einer Befruchtung 
wiederum Maiskörner, die gentechnisch verändert sind.Folgen für das Image der LandwirtschaftDie 
Frage der Kontamination benachbarter Grundstücke durch Pollen ist ein grundsätzliches 
Problem. Die Folge eines Pollenflugs, der von transgenen Pflanzen ausgeht, trifft 
auch Landwirte, die ausdrücklich ohne gentechnisch veränderte Organismen produzieren 
wollen. Wird ihr Feld durch Pollen transgener Pflanzen kontaminiert, so täuschen 
sie nicht nur ihre Kundschaft, sondern machen sich möglicherweise sogar strafbar, 
weil sie ohne Bewilligung Lebensmittel oder Futtermittel verkaufen, die als gentechnisch 
verändert gelten.Die Schweizer Landwirtschaft lebt davon, dass ihre Produkte als 
rein und naturnah gelten. Durch solche Gentech-Versuche wird dieses Image tangiert. 
Das kann weitreichende Folgen für die Landwirtschaft haben.Die Politik ist hier 
gefordert zu entscheiden, ob sie solche Verhältnisse befürwortet. Solange kein Entscheid 
vorliegt und keine Toleranzwerte definiert sind, liegt das Risiko einseitig bei 
denjenigen Bauern, die biologisch oder konventionell produzieren.Bern, 16. April 
1999Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskunft- Hans Hosbach, 
Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
  (BUWAL), Tel. 031 322 54 36, - Ursula Jenal-Wanner, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, 
Bundesamt für Umwelt, Wald und   Landschaft (BUWAL), Tel. 031 323 03 50- Rolf Wespe, 
Pressechef, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 56, 
  Natel 079 277 51 83Weitere Infos im Internet: http://www.admin.ch/buwal