Gentech-Freisetzungsversuche mit Mais und Kartoffeln abgelehnt
MEDIENMITTEILUNGBUWAL-Entscheid zu Gesuchen aus Changins und OftringenGentech-Freisetzungsversuche
mit Mais und Kartoffeln abgelehntDas Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)
hat erstmals einen Entscheid über die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen
gefällt. Es hat sowohl das Gesuch der Firma Plüss-Staufer AG für einen Versuch mit
T25-Mais in Oftringen als auch das Gesuch der Eidgenössischen Forschungsanstalt
für Pflanzenbau in Changins (RAC) für transgene Kartoffeln abgelehnt. Nach Ansicht
des BUWAL ist die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt nicht genügend belegt.Das
Gesuch aus ChanginsDie Eidg. Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins wollte
in den Gemeinden Duillier und Bullet transgene Kartoffeln zu Versuchszwecken freisetzen.
Ziel des Versuchs war die Prüfung der Resistenz der Gentech-Kartoffeln gegen Mehltau.Ausschlaggebend
für den ablehnenden Entscheid sind im Falle der transgenen Kartoffeln zwei Aspekte:
1. Das in die Kartoffeln eingebrachte genetische Material enthält Resistenzgene
gegen Antibiotika, die zum Teil medizinisch verwendet werden. Antibiotika sind
ein sehr wertvolles Instrument bei der Bekämpfung von Krankheiten. Jede Massnahme,
die zur Resistenzentwicklung gegen Antibiotika beitragen könnte, wie im vorliegenden
Fall eine unnötige Verwendung von Resistenzgenen, wird strikte abgelehnt. 2. Eine
ungenügende Kenntnis und Charakterisierung der vorgenommenen gentechnischen Konstruktionen.
Um die Folgen einer Freisetzung transgener Kartoffeln beurteilen zu können, müssen
sehr präzise Informationen über die vorgenommenen Manipulationen vorliegen.Das
Gesuch aus OftringenDie Firma Plüss-Staufer AG plante, an zwei Standorten in der
Gemeinde Oftringen transgenen Mais zu Versuchszwecken freizusetzen. Ziel des Versuchs
war die Prüfung der Wirksamkeit des Herbizids Glufosinat auf T25-Mais. Der Versuch
wurde vom Bundesamt für Landwirtschaft als Voraussetzung für eine Zulassung des
Herbizids verlangt. Bei der Beurteilung des transgenen Maises der Plüss-Staufer
AG ist das Hauptproblem der Pollenflug, der mit technischen Massnahmen zwar vermindert,
aber nicht ausgeschlossen werden kann. Gelangt Pollen der T25-Maispflanzen auf
ein anderes Maisfeld mit herkömmlichem Mais, so entstehen dort bei einer Befruchtung
wiederum Maiskörner, die gentechnisch verändert sind.Folgen für das Image der LandwirtschaftDie
Frage der Kontamination benachbarter Grundstücke durch Pollen ist ein grundsätzliches
Problem. Die Folge eines Pollenflugs, der von transgenen Pflanzen ausgeht, trifft
auch Landwirte, die ausdrücklich ohne gentechnisch veränderte Organismen produzieren
wollen. Wird ihr Feld durch Pollen transgener Pflanzen kontaminiert, so täuschen
sie nicht nur ihre Kundschaft, sondern machen sich möglicherweise sogar strafbar,
weil sie ohne Bewilligung Lebensmittel oder Futtermittel verkaufen, die als gentechnisch
verändert gelten.Die Schweizer Landwirtschaft lebt davon, dass ihre Produkte als
rein und naturnah gelten. Durch solche Gentech-Versuche wird dieses Image tangiert.
Das kann weitreichende Folgen für die Landwirtschaft haben.Die Politik ist hier
gefordert zu entscheiden, ob sie solche Verhältnisse befürwortet. Solange kein Entscheid
vorliegt und keine Toleranzwerte definiert sind, liegt das Risiko einseitig bei
denjenigen Bauern, die biologisch oder konventionell produzieren.Bern, 16. April
1999Bundesamt für Umwelt, Wald und LandschaftInformationsdienstAuskunft- Hans Hosbach,
Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031 322 54 36, - Ursula Jenal-Wanner, Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 323 03 50- Rolf Wespe,
Pressechef, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 56,
Natel 079 277 51 83Weitere Infos im Internet: http://www.admin.ch/buwal