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Bundesrat setzt Änderung des UVG in Kraft

Medienmitteilung 8. März 1999
Grobfahrlässig verursachte Unfälle:
Bundesrat setzt Änderung des UVG in Kraft
Rückwirkend auf den 1. Januar 1999 hat der Bundesrat eine Änderung des
Unfallver-sicherungsgesetzes (UVG) in Kraft gesetzt. Bisher schrieb das
Gesetz vor, dass die Geldleistun-gen der obligatorischen Unfallversicherung
gekürzt werden, wenn die Versi-cherten den Unfall grobfahrlässig
herbeiführen. Das Eidgenössische Versiche-rungsgericht hat 1993 in Änderung
seiner bisherigen Rechtsprechung diese Vor-schrift wegen Widerspruchs zu
internationalem Recht im Bereich der Berufsun-fälle als nicht anwendbar
erklärt.
Die eidgenössischen Räte haben am 9. Oktober 1998 die Anpassung des
entspre-chenden UVG-Artikels beschlossen. Bei grobfahrlässiger Herbeiführung
eines Be-rufsun-falls werden keine Leistungen gekürzt; bei grobfahrlässiger
Herbeiführung eines Nichtberufsunfalls wird hingegen an einer Kürzung der
Geldleistungen grund-sätzlich festgehalten, die Re-duktion der
Geldleistungen aber auf die Taggelder be-schränkt und auf zwei Jahre
befristet. Die bisherige Privilegierung der Versicherten mit Sorgepflichten
für Ange-hörige wird beibehalten.

 EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
 Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Tel. 031 / 322 90 87
 Peter Schlegel, Sektionschef
 Sektion Unfallversicherung und
 Unfallverhütung
 Bundesamt für Sozialversicherung
Beilage: Gesetzesänderung