Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien
PRESSEMITTEILUNG
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Kroatien
Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Kroatien zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am
12. März 1999 in Zagreb durch den Vorsteher des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Pascal Couchepin, und den
kroatischen Finanzminister, Borislav Skegro, unterzeichnet worden.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
16.3.1999
Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Kroatien zur
Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen ist am
12. März 1999 in Zagreb durch den Vorsteher des Eidg.
Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Pascal Couchepin, und den
kroatischen Finanzminister, Borislav Skegro, unterzeichnet worden.
Das ausgehandelte Abkommen folgt weitgehend dem Musterabkommen der OECD
sowie der entsprechenden schweizerischen Vertragspraxis. Es wird mit
einer Botschaft des Bundesrates den eidgenössischen Räten unterbreitet
werden und ist vor dem Inkrafttreten durch die zuständigen Instanzen
beider Länder zu genehmigen.
EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst
16.3.1999