Ablösung des Post- und Fernmeldevertrages Schweiz-Liechtenstein durch neue bilaterale Vereinbarungen und Abkommen
MEDIENMITTEILUNGAblösung des Post- und Fernmeldevertrages Schweiz-Liechtenstein
durch neue bilaterale Vereinbarungen und Abkommen Am 4. März 1999 haben die Schweiz
und das Fürstentum Liechtenstein in Bern bilaterale Vereinbarungen und Abkommen
über den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse und die Zusammenarbeit
in regulatorischen Fragen des Telekommunikationsbereichs unterzeichnet. Diese neuen
Instrumente ersetzen den bisherigen Post- und Fernmeldevertrag von 1978, welcher
infolge der Liberalisierung von Post und Telekommunikation in Europa obsolet geworden
war.Die Liberalisierung des Post- und Fernmeldemarktes in den beiden Vertragsstaaten
hatte den Vertrag vom 9. Januar 1978 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und dem Fürstentum Liechtenstein über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste
im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe
(im Folgenden Post- und Fernmeldevertrag genannt) ipso facto obsolet gemacht. Um
die seit 1921 bestehende Zusammenarbeit fortzuführen, haben die beiden Staaten deshalb
beschlossen, die bisher vom Post- und Fernmeldevertrag abgedeckten Bereiche der
Entwicklung anzupassen und in neuen Vereinbarungen und Abkommen zu regeln. Diese
treten am 1. April 1999 in Kraft. Durch einen Notenaustausch wird zunächst der Post-
und Fernmeldevertrag auf den 31. März 1999 formell aufgehoben und vereinbart, die
bewährte bilaterale Zusammenarbeit in den Bereichen Post, Personenbeförderung, Telekommunikation
und Radio/Fernsehen auf den 1. April 1999 durch separate neue Vereinbarungen zu
regeln.Anhand eines neuen Abkommens über die internationale Beförderung auf der
Strasse soll der grenzüberschreitende Personenverkehr auf der Strasse zwischen der
Schweiz und Liechtenstein sowie der Personentransitverkehr durch das Territorium
der Vertragsstaaten so weit wie möglich liberalisiert werden. So benötigen die Verkehrsunternehmer
für den Gelegenheitsverkehr zwischen den beiden Staaten oder für den Transitverkehr
keine Bewilligung. Auch die Kabotage (Beförderung zwischen zwei Punkten im Hoheitsgebiet
des anderen Vertragsstaats) ist möglich. Gewichts- und Grössenlimiten, Lenk- und
Ruhezeiten des Fahrpersonals sowie die im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei
erhobenen Gebühren, Abgaben und Steuern sind jeweils national geregelt.Eine Vereinbarung
über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereichs sieht eine
Zusammenarbeit in Form von Informationsaustausch, Vorbereitung regulatorischer Massnahmen
sowie technischer Unterstützung in den folgenden Bereichen vor: Nummerierung, Frequenzverwaltung,
Verwaltung bestimmter Funkkonzessionen, Marktaufsicht sowie Inverkehrbringen, Erstellen
und Betreiben von Telekommunikationsanlagen. Auf Wunsch wird die Schweiz das Fürstentum
in internationalen Organisationen vertreten. Zuständig für den Vollzug dieser Vereinbarung
sind das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und das «Amt für Kommunikation» - die
neu gegründete liechtensteinische Regulierungsbehörde im Fernmeldebereich.Der Bereich
Radio/Fernsehen wird durch einen Notenaustausch geregelt werden. Ab 1. April 1999
gelten in den beiden Staaten gemeinsame Werbe- und Sponsoringregelungen des Übereinkommens
des Europarates über das grenzüberschreitende Fernsehen.Eine bereits am 11. Dezember
1998 zwischen der Schweizerischen Post und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein
abgeschlossene Vereinbarung bildet die Grundlage für die befristete Besorgung der
Post- und Personenbeförderungsdienste im Fürstentum Liechtenstein, bis die Liechtensteinische
Post AG und die Liechtenstein Bus Anstalt operativ tätig sein werden. Nach dieser
Übergangsfrist werden die Schweizerische Post und die genannten liechtensteinischen
Institutionen ihre künftige Zusammenarbeit in neuen Verträgen regeln.Bern, 4. März
1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskünfteFrédéric
Riehl, Vize-Direktor, Bundesamt für Kommunikation, International RelationsTel. 032/327
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