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Überwiegende Zustimmung zu einem verschärften Korruptionsstrafrecht

Pressemitteilung

Überwiegende Zustimmung zu einem verschärften Korruptionsstrafrecht

Bundesrat nimmt Vernehmlassung zur Kenntnis und gibt Botschaft in
Auftrag

Der Vorentwurf über die Revision des Schweizerischen
Korruptionsstrafrechts ist im Vernehmlassungsverfahren auf ein
mehrheitlich positives Echo gestossen. Der Bundesrat hat am Mittwoch von
den Ergebnissen Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt.
Er beauftragte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement, die
beiden ersten Teile der Vorlage im Lichte der Ergebnisse zu überarbeiten
und dem Bundesrat bereits in den nächsten Monaten eine Botschaft
vorzulegen, damit die Schweiz das OECD-Übereinkommen möglichst rasch
umsetzen kann. Die Revision der Privatbestechung wird dagegen
abgekoppelt. Sie soll später in einem zweiten Paket - zusammen mit der
Ratifizierung der Strafrechtskonvention des Europarates gegen die
Korruption - vorgelegt werden.

Der Bundesrat hatte die aus drei Teilen bestehende Vorlage - 1.
Schärfere Bestrafung der Beamtenbestechung im Inland, 2. Strafrechtliche
Erfassung der Bestechung ausländischer Beamter und Beitritt zum
entsprechenden Übereinkommen der OECD, 3. Revision der Privatbestechung
- am 1. Juli 1998 in die Vernehmlassung geschickt. Nach Auffassung der
überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer sollen inskünftig
die aktive Bestechung von Amtsträgern als Verbrechen bestraft, die
entsprechende Verjährungsfrist verlängert und das Waschen von
Bestechungsgeldern durchgehend erfasst werden. Auf Zustimmung ist auch
der Vorschlag gestossen, das für den Aufbau der besonders gefährlichen
systematischen Korruption typische "Anfüttern" (unspezifische Zahlungen
für die Amtsführung) unter Strafe zu stellen. Überwiegend begrüsst
werden sodann die neue Strafnorm der aktiven Bestechung fremder
Amtsträger und der Beitritt der Schweiz zum OECD-Uebereinkommen.
Verbreitet als Problem erachtet wird demgegenüber die ausreichend klare
untere Abgrenzung der Strafbarkeit. Für Abhilfe soll hier die
Möglichkeit eines gänzlichen Strafverzichts bei Bagatellen sorgen.

Deutlich weniger günstig als die beiden ersten Teile des Vorentwurfs
wurde die Revision der Strafbestimmungen über die Privatbestechung
aufgenommen. Auf besonders breite Kritik stiess der Vorschlag,
Privatbestechung nicht mehr bloss auf Antrag, sondern neu von Amtes
wegen zu verfolgen. Auch wird die Revision der Privatbestechung als
weniger dringend eingestuft als die beiden ersten Teile der Vorlage.

20. Januar 1999

EIDGENÖSSISCHES	JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Vizedir. Peter Müller, Bundesamt für Justiz
(Tel.: 031/322 41 33).

Der umfassende Auswertungsbericht kann beim Bundesamt für Justiz
(Tel.: 031/322 41 07; Fax: 031 / 322 78 73) bezogen werden.