Bundesrat genehmigt Nachtrag zum Richtplan St. Gallen
Pressemitteilung
Bundesrat genehmigt Nachtrag zum Richtplan St. Gallen
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Nachtrag zum Richtplan des Kantons St.
Gallen genehmigt. Damit werden diese Ergänzungen nun auch für die
Behörden des Bundes und der Nachbarkantone verbindlich.
Der Nachtrag schafft mit seinen Leitlinien zur Siedlungsentwicklung
günstige Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Zentren wie auch
des ländlichen Raums. Mit diesen Ergänzungen sowie mit den Festlegungen
zum Bauen ausserhalb der Bauzonen und zum "Abbau von Steinen und Erden"
wird der Richtplan des Kantons St. Gallen erheblich aufgewertet.
Beim Nachtrag 1997 handelt es sich um einen Zwischenschritt im Hinblick
auf die noch anstehende und vom Bundesrat als erforderlich erachtete
Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans. Die Gesamtüberarbeitung
ist gemäss Beschluss der Regierung des Kantons St. Gallen spätestens bis
Ende 2001 abzuschliessen und dann dem Bundesrat zur Genehmigung zu
unterbreiten.
20. Januar 1999
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte: Friedrich Weber, Bundesamt für Raumplanung,
Tel. 031/322 40 75