Sesselbahn Saas-Almagell: Das Bundesamt für Verkehr erteilt die provisorische Betriebsbewilligung
MEDIENMITTEILUNGSesselbahn Saas-Almagell: Das Bundesamt für Verkehr erteilt die
provisorische BetriebsbewilligungDas Bundesamt für Verkehr (BAV) hat der Sesselbahn
Saas-Almagell eine provisorische Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 1999 erteilt.
Es hat sie an die Bedingung geknüpft, dass der heutige Zustand der Umgebung der
Anlage nicht verschlechtert wird.Die Sesselbahn- und Skilift AG Saas-Almagell darf
ihre Sesselbahn ab sofort wieder in Betrieb nehmen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV)
hat ihr eine provisorische Betriebsbewilligung bis Ende Oktober 1999 erteilt, nachdem
sämtliche Auflagen erfüllt worden sind. Das BUWAL hatte vorgängig in Absprache mit
dem Kanton Wallis dem geforderten Massnahmenkatalog zur ökologischen Sanierung der
widerrechtlichen Situation zugestimmt. Vorbehalte gibt es noch betreffend der Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP). Hier müssen im Sommer noch Abklärungen gemacht und entsprechende Verfahren
wie z.B. Rodungsbewilligungen und Geländekorrekturen durchgeführt werden. Trotz
dieser noch offenen Fragen hat das BAV beschlossen, der Sesselbahn- und Skilift
AG Saas-Almagell die provisorische Betriebsbewilligung zu erteilen. Der Betreiberin
sollte es ermöglicht werden, noch in der laufenden Wintersaison ihre Anlage in Betrieb
zu nehmen und zu starke finanzielle Verluste zu vermeiden. Das BAV verlangt aber,
dass durch den Betrieb der heutige Zustand der Umgebung der Anlage nicht verschlechtert
wird. Entsprechende Massnahmen wie Einzäunungen etc. sind bereits getroffen worden.
Die Sesselbahnanlage ist geprüft und als technisch in Ordnung befunden worden.Bern,
15. Januar 1999Eidgenössisches Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskunftsstelle:
Bundesamt für Verkehr, Stabsstelle Kommunikation, Tel. 031/322 36 43