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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Auenschutz auch bei der Armee


MEDIENMITTEILUNGSchiess- und Uebungsplätze Sensegraben Auenschutz auch bei der Armee 
Ab nächstem Jahr reduziert die Armee jeweils im Frühling und Sommer die Schiess- 
und Uebungstätigkeiten in den Senseauen (BE, FR). Vom Aussterben bedrohte Vogelarten 
werden dadurch während der Fortpflanzungs- und Brutzeit geschont. Die neuen Sperrfristen 
sind das Ergebnis einer beharrlichen Lösungssuche von VBS und BUWAL.Seit Jahrzehnten 
werden Teile des Sensegrabens militärisch genutzt. Einige dieser Gebiete befinden 
sich im Eigentum des Bundes. Aufgrund der herausragenden Bedeutung für den Naturschutz 
wurde der Sensegraben anfangs der neunziger Jahre in das Bundesinventar der Auen 
von nationaler Bedeutung aufgenommen. Sowohl die zivilen wie die militärischen Nutzungen 
sind entsprechend anzupassen. Für die militärische Nutzung erfolgt dies nun durch 
zeitliche und örtliche Einschränkungen.Auen sind wichtig für Flora und Fauna. In 
Auenlandschaften wachsen 40 Prozent der in der Schweiz existierenden Pflanzen. Zudem 
bieten Auen einen vielfältigen Lebensraum für einheimische Tierarten, insbesondere 
die Vögel. Im Sensegebiet lebt beispielsweise der Flussuferläufer, von denen sich 
in der Schweiz nur noch rund 80 Brutpaare finden.Fünf Monate UnterbruchDer Übungsplatz 
"Rufenen" (FR), welcher vor allem für Übungen mit Brückenpanzern dient, wird künftig 
zwischen Mitte April und Mitte September von den Truppen nicht mehr benutzt. Zu 
Diskussionen Anlass gab dabei insbesondere der Beginn der Sperrfrist im Frühling. 
Zudem konnte der Nutzungsraum in ein etwas weniger empfindliches Gebiet verschoben 
werden. Dies ermöglicht die Aufhebung eines längeren Fahrweges, welcher im Widerspruch 
zu den Zielen des Auenschutzes steht.Für den Schiessplatz "Sensegraben", welcher 
die Einzelschiessplätze "Ruchmüli", "Harris" und "Torenöli" umfasst, wurde die Sperrfrist 
für die Zeit von Anfang März bis Ende Juli festgelegt. Im Vergleich zum Übungsplatz 
"Rufenen" ergibt sich für die Sperrfrist ein zeitlicher Unterschied. Dies ist aufgrund 
unterschiedlicher Ansprüche der Tierarten im entsprechenden Gebiet notwendig. Einzelne 
militärische Einsätze können weder zeitlich noch örtlich verschoben werden. Für 
den Schiessplatz "Sensegraben" sind deshalb Ausnahmen vorgesehen. Da die Schneesituation 
im Frühjahr Einsätze in weniger empfindlichen Gebieten der Voralpen verunmöglicht, 
dürfen einzelne militärische Schulen während der Sperrfrist an maximal zwanzig Tagen 
in die Senseauen ausweichen. Im Zusammenhang mit der Armee XXI werden weitere Entlastungsmöglichkeiten 
geprüft.Anpassungen akzeptiertBei den Verhandlungen suchten das Departement für 
Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und das BUWAL einen Ausgleich zwischen 
den Anliegen von Armee, Natur und regionaler Wirtschaft. Die militärischen Stellen 
haben zu Gunsten der Natur einige nicht unbedeutende Anpassungen in Kauf genommen. 
Sie werden die Senseauen schonen, soweit es momentan möglich und verhältnismässig 
ist. Mit den vereinbarten Grundsätzen, den genau definierten Ausnahmen und den weiteren 
flankierten Massnahmen wurde ein beachtliches Ergebnis erzielt.Bern, 18. Dezember 
1998Bundesamt für Umwelt,Wald und LandschaftPresse- und InformationsdienstBundesamt 
für Betriebe des HeeresInformationsdienst HEERAuskunft:- Heinz Pfister, Abteilung 
Landschaft, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL)   031 / 322 93 85- 
Rudolf Eggimann, Sektion Planung und Umwelt, Bundesamt für Betriebe des Heeres (BABHE) 
 031/324 24 29Anhang- Perimeter Schiessplatz Rufenen-Plaffeien- Perimeter Schiessplatz 
Sensegraben