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Bund deckt Fehlbetrag der SBB-Pensionskasse

PRESSEMITTEILUNG

Bund deckt Fehlbetrag der SBB-Pensionskasse

Der Bundesrat hat zur Umsetzung der Bahnreform ein Massnahmenpaket zur
Entschuldung der SBB und ihrer Pensions- und Hilfskasse PHK
beschlossen.  Demnach übernimmt der Bund die Schulden der SBB bei der
PHK in der Höhe von 5,9 Milliarden Franken und stellt dem Unternehmen
ein Darlehen in der Höhe des PHK-Fehlbetrages von 5,1 Milliarden zur
Verfügung. Dessen Zinslast geht innert sechs Jahren stufenweise auf den
Bund über. Die festgelegten Zinskonditionen sind mit vier Prozent für
heutige Verhältnisse aber eher hoch. Aufgrund des günstigen Zinsumfelds
soll deshalb die ganze Umschuldung in kürzerer Frist durch die Aufnahme
von Mitteln auf dem Kapitalmarkt vorgenommen werden.

Im Zusammenhang mit der Bahnreform wird die SBB weitestgehend
entschuldet. Der Bund muss u. a. die Darlehen der PHK an die SBB in der
Höhe von rund 5.9 Milliarden Franken übernehmen. Er wird ab 1999 bis
Anfang 2000 Mittel im genann-ten Umfang auf dem Kapitalmarkt aufnehmen
und diese der PHK direkt übertragen. Die dem Bund dadurch entstehenden
Kapitalkosten werden beträchtlich unter dem für die aktuellen Darlehen
vereinbarten Zinssatz (Durchschnittsrendite der Bundes-obligationen,
mindestens aber vier Prozent) liegen. Damit wird der Bundeshaushalt
entlastet.
Fehlbetrag der Pensionskasse von 5.1 Milliarden
Die Pensionskasse der SBB hat nach dem Willen des Parlaments nach einer
Über-gangsfrist von 6 Jahren dem Grundsatz der Bilanzierung in
geschlossener Kasse zu genügen. Damit muss die bestehende Deckungslücke
von 5.1 Milliarden Franken bis 2005 geschlossen werden. Bis zu diesem
Zeitpunkt ist der jeweils noch beste-hende Fehlbetrag mit dem
vereinbarten technischen Zinssatz von 4 Pro-zent durch die SBB und den
Bund (über den Beitrag an die Infrastruktur) zu verzinsen.
Angesichts des momentan günstigen Zinsumfelds will der Bundesrat die
Mittel für die Deckung des Fehlbetrags von 5.1 Milliarden bis Anfang
2001 auf dem Kapitalmarkt aufnehmen und den SBB als Darlehen zu dessen
Ausfinanzierung zur Verfügung stellen. Die Zinsenlast aus diesem
Darlehen geht in gleichmässigen Tranchen inner-halb von 6 Jahren ab 1999
vollständig auf den Bund über. Durch dieses Vorgehen reduziert sich die
Zinsbelastung sowohl für den Bund als auch für die SBB merklich. Bei
einem angenommenen Zinssatz von 3¼ Prozent für die am Kapitalmarkt
aufzu-nehmenden Mittel ergibt sich nach Ablauf der 6 Jahre eine
Zinsbelastung für den Bund von ca. 166 Millionen Franken gegenüber 204
Millionen Franken bei 4 Prozent.
Die PHK, die mit der Bahnreform in eine privatrechtliche Stiftung
übergeführt wird, erhält dadurch bis Anfang 2001 schrittweise flüssige
Mittel in der Höhe von 11 Milli-arden Franken. Das ermöglicht ihr eine
unabhängige und zeitgemässe Anlagepolitik.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft: Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 /
322.60.40

14.12.1998