Energiegesetz und Energieverordnung treten in Kraft
MEDIENMITTEILUNGEnergiegesetz und Energieverordnung treten in KraftDer Bundesrat
hat das Energiegesetz und die Energieverordnung auf den 1. Januar 1999 in Kraft
gesetzt. Damit bestehen die notwendigen Grundlagen für eine fortschrittliche und
nachhaltige Energiepolitik sowie für das Nachfolgeprogramm von Energie 2000. Der
bis Ende 1998 befristete Energienutzungsbeschluss und die Energienutzungsverordnung
werden aufgehoben.Mit dem neuen Energiegesetz und der dazugehörigen Energieverordnung
kann der mit dem Energieartikel 1990 erteilte Auftrag des Stimmbürgers erfüllt werden.
Das Energiegesetz schafft die notwendigen Grundlagen für eine fortschrittliche und
nachhaltige Energiepolitik. Es soll zu einer ausreichenden, breit gefächerten, sicheren,
wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung beitragen. Das Gesetz
bezweckt:- die Sicherstellung einer wirtschaftlichen und umweltverträglichen Bereitstellung
und Verteilung der Energie;- die sparsame und rationelle Energienutzung;- die
verstärkte Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien.Das Energiegesetz bringt
gegenüber dem Energienutzungsbeschluss, der Ende 1998 aufgehoben wird, einige Neuerungen.
Die wichtigsten sind die verstärkte Zusammenarbeit mit privaten Organisationen und
die Möglichkeit, den Kantonen Globalbeiträge zu gewähren. Der Bund kann privaten
Organisationen (u.a. Agenturen) Aufgaben mittels Leistungsaufträ-gen übertragen
und sie damit auslagern. Der Bund soll künftig Einzelprojekte in den Berei-chen
erneuerbare Energien, rationelle Energienutzung und Abwärmenutzung nur mehr in Ausnahmefällen
fördern. An dessen Stelle sollen die Kantone eigene Programme entwickeln, für die
sie dann Globalbeiträge des Bundes erhalten. Damit werden die Anstrengungen der
Kantone verstärkt. Sie können, im Rahmen der durch das Energiegesetz gegebenen Zielsetzungen,
ihre Förderprioritäten selber festlegen.Das neue Finanzierungsinstrument der Globalbeiträge
bedingt eine Übergangsregelung. Damit die nötigen Vorbereitungen auf Bundes- und
Kantonsebene getroffen werden können, sollen die Globalbeiträge erst ab 1. Januar
2000 ausgerichtet werden. Zur Gewährleistung eines möglichst abgefederten Übergangs
von der bisherigen Förderpraxis des Bundes zur Ausrichtung von Globalbeiträgen an
die Kantone sieht die Energieverordnung zudem vor, dass während einer Übergangsfrist
von drei Jahren in all jenen Kantonen, die vom Bund keine Globalbeiträge erhalten,
noch Einzelprojekte durch den Bund unterstützt werden können.Bern, 7. Dezember 1998Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft: Renato
Tami, Bundesamt für Energie (Tel. 031/322 56 03)