Bewilligungskontingente 1999 und 2000 für Ferienwohnungen
Pressemitteilung
Bewilligungskontingente 1999 und 2000 für Ferienwohnungen
Der Bundesrat hat am Mittwoch die Kontingente für den Erwerb von
Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels durch Ausländer für
die Periode 1999-2000 festgelegt. Die jährliche gesamtschweizerische
Höchstzahl von 1'420 Bewilligungen sowie die kantonalen Kontingente für
die Periode 1997-1998 wurden unverändert auch für die Periode 1999-2000
beibehalten (siehe Anhang). Wie vor zwei Jahren hat der Bundesrat aus
volkswirtschaftlichen Interessen auf eine Herabsetzung verzichtet. Die
Beibehaltung der bisherigen Kontingente ist in dem bei den Kantonen
durchgeführten Vernehmlassungsverfahren unbestritten gewesen.
21. Oktober 1998
EIDGENÖSSISCHES JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Anhang
Bewilligungskontingente
(Art. 9 Abs. 1 und 5 BewV)
1 Die jährliche gesamtschweizerische Höchstzahl an Bewilligungen für
Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels wird für die Jahre
1999 und 2000 auf 1420 festgesetzt.
2 Die jährlichen kantonalen Bewilligungskontingente werden für diese
Periode wie folgt festgesetzt:
Bern 125 Appenzell A.Rh. 5
Luzern 50 Appenzell I.Rh. 5
Uri 20 St.Gallen 45
Schwyz 50 Graubünden 270
Obwalden 20 Aargau 5
Nidwalden 20 Thurgau 5
Glarus 20 Tessin 180
Zug 5 Waadt 160
Freiburg 50 Wallis 310
Solothurn 5 Neuenburg 35
Basel-Landschaft 5 Jura 20
Schaffhausen 10