Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen Währungs- und Zahlungsmittelgesetz

PRESSEMITTEILUNG

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum neuen Währungs- und
Zahlungsmittelgesetz

Im Anschluss an die Lösung der Goldbindung auf Verfassungsebene werden
Anpassungen auf Gesetzesstufe notwendig. Die vom Eidg. Finanzdepartement
im April 1997 eingesetzte Expertengruppe "Reform der Währungsordnung"
unter der Leitung von Ulrich Gygi (EFV) und Peter Klauser (SNB) hat
vorgeschlagen, diese Anpassungen mit der Schaffung eines neuen
Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel vorzunehmen. Das
neue Gesetz wird alle publikumsrelevanten Eigenschaften von Währung und
staatlichem Geld regeln.

Gegenwärtig befinden sich zwei Verfassungsvorlagen in der
parlamentarischen Beratung, welche die veraltete Goldbindung des
Frankens aufheben wollen: der nachgeführte Geld- und Währungsartikel aus
dem Reformprojekt der Bundesverfassung sowie die separate Reform der
Währungsverfassung gemäss Botschaft des Bundesrats vom 27. Mai 1998. Das
neue WZG setzt diese Abkehr von der Goldbindung auf gesetzlicher Ebene
um, indem es die Bestimmungen über Goldparität, Golddeckungs- und
Goldeinlösepflicht des Frankens im Münz- und im Nationalbankgesetz
aufhebt.
Die Schaffung eines neuen Gesetzes drängt sich auf, weil sowohl die
nachgeführte Währungsverfassung wie auch die separate Reform die
Bargeldmonopole des Bundes in einem einzigen Verfassungsartikel regeln
und sie nicht mehr - wie dies bisher historisch bedingt geschah - nach
der stofflichen Ausprägung des Bargelds in einen Münzartikel (Art. 38
BV) und einen Notenbankartikel (Art. 39 BV) aufteilen wird. Entsprechend
soll daher auch die bisherige Systematik der Bundesgesetzgebung -
Münzgesetz in Ausführung von Artikel 38 BV und Nationalbankgesetz in
Ausführung von Artikel 39 BV - der Neugliederung auf Verfassungsstufe
angepasst werden. Das heutige Münzgesetz wird - soweit seine
Bestimmungen nicht mit der Lösung der Goldbindung des Frankens wegfallen
- vollständig im neuen Bundesgesetz aufgehen. Aus dem Nationalbankgesetz
werden die Bestimmungen über die Banknoten ins WZG übertragen. Damit
finden sich künftig alle Bestimmungen über den Franken als
Währungseinheit sowie die Regelung des Bargeldverkehrs in einem einzigen
Erlass:
Im WZG wird der Franken als Schweizer Währungseinheit bestimmt.
Gleichzeitig werden Banknoten, Münzen sowie auf Franken lautende
Giroguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank zu gesetzlichen
Zahlungsmitteln ernannt und ihr Gebrauch näher geregelt. Schliesslich
enthält das WZG auch die verschiedenen Strafnormen zum Schutz des Münz-
und Banknotenmonopols. Wo notwendig, passen die Schlussbestimmungen
bestimmte Artikel des Strafgesetzbuches und des Obligationenrechtes an
das neue Konzept des WZG an. Ins WZG übernommene Bestimmungen des NBG
sowie das vollständig ins WZG integrierte Münzgesetz werden aufgehoben.
Die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz dauert bis am 22. Januar 1999.
Vernehmlassungsunterlagen können bei der Eidg. Finanzverwaltung bezogen
werden.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunftsperson: Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322
54 31

21.10.98