Schweiz reicht der IAEA den Bericht zum internationalen Uebereinkommen über die nukleare Sicherheit ein
MEDIENMITTEILUNGSchweiz reicht der IAEA den Bericht zum internationalen Übereinkommen
über die nukleare Sicherheit einDas Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie
und Kommunikation (UVEK) hat dem Sekretariat der Internationalen Atomenergie Agentur
(IAEA) in Wien den ersten Statusbericht der Schweiz zum internationalen Übereinkommen
über die nukleare Sicherheit eingereicht. Der in englischer Sprache verfasste Bericht
wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) erstellt.
Das Sekretariat der IAEA wird den Schweizer Bericht zusammen mit den weiteren 35
Berichten den Vertragsstaaten verteilen. Diese treffen sich im Oktober, um die Überprüfung
der Berichte zu organisieren. Das Sekretariat der IAEA erwartet bis Ende September
36 nationale Statusberichte aus denjenigen Staaten, die - wie die Schweiz - das
internationale Übereinkommen über die nukleare Sicherheit ("Convention on Nuclear
Safety") unterschrieben respektive ratifiziert haben. Laut IAEA sei der Schweizer
Bericht der erste, der bei ihr eingetroffen ist. Ziel dieses Übereinkommens ist,
einen hohen Stand an nuklearer Sicherheit zu erreichen und beizubehalten, um Mensch
und Umwelt vor Strahlenschäden zu schützen und Unfälle mit Austritt von Radioaktivität
zu verhüten. Das Übereinkommen hat für die Vertragsparteien verbindlichen Charakter
und bezieht sich auf zivile Kernkraftwerke. Forschungsreaktoren, Wiederaufarbeitungsanlagen
sowie Zwischen- und Endlager sind darin nicht enthalten. Von den Vertragspartnern
wird verlangt, dass sie in ihren Ländern die grundsätzlichen Sicherheitsregeln respektieren.
In den Berichten wird darlegt, wie die Inhalte respektive Zielvereinbarungen in
den jeweiligen Hoheitsgebieten umgesetzt und erfüllt werden. Falls bestimmte Pflichten
noch nicht erfüllt werden können, sollte dargelegt werden, wie und wann die Umsetzung
erfolgen kann. Vor der Einführung der Konvention bestanden keine völkerrechtlich
verbindlichen Sicherheits-standards für zivile Kernkraftwerke. Die Ausarbeitung
des Übereinkommens kam zustande, nachdem nach der Katastrophe von Tschernobyl im
Jahre 1986 deutlich wurde, dass in einigen Ländern, vor allem in Osteuropa, ein
grosses Manko an Sicherheit und Sicherheitskultur besteht. Das Übereinkommen bringt
einen grossen Fortschritt im Hinblick auf die Vereinheitlichung notwendiger Bestimmungen
und die Kodifizierung allgemeiner Grundsätze im Bereich der nuklearen Sicherheit.
Das UVEK wies in seinem Begleitschreiben zur Übergabe des Berichtes an den Generaldirektor
der IAEA darauf hin, dass es mit Befriedigung feststelle, dass die Schweiz die Inhalte
des Überein-kommens vollumfänglich erfülle. Im weiteren versicherte es, dass die
Schweiz auch in Zukunft die Ziele der Konvention mit Nachdruck verfolgen werde.
Die Schweiz bleibe auch im Sicherheits-bereich lernfähig, erarbeite deshalb gestützt
auf den Stand von Wissenschaft und Technik Verbesserungsvorschläge und habe aktuell
weitere Verbesserungen in Bearbeitung. Anfang Oktober werden sich die Vertragsparteien
in Wien treffen, um die Bearbeitung der Berichte zu organisieren. Es ist vorgesehen,
im April 1999 die Inhalte der Berichte anlässlich der ersten Überprüfungstagung
zu diskutieren. Um das Vorgehen zu erleichtern, werden Arbeitsgruppen gebildet,
in denen als Vorbereitung für das Plenum in erster Linie die Berichte der Gruppenmitglieder
studiert und gegenseitig überprüft werden müssen. In der Schweiz soll die HSK die
anderen nationalen Berichte studieren und sie muss in der Zeit von Oktober 98 bis
Februar 99 mindestens die Berichte ihrer Gruppe behandeln und dabei auftauchende
Fragen bzw. Kommentare formulieren und weiterleiten. Der schweizerische Statusbericht
zur Convention on Nuclear Safety ist auch auf Internet verfügbar und kann unter
der Homepage der HSK (www.hsk.psi.ch) aufgerufen werden.Bern, 23. September 1998 Eidgenössisches
Departement fürUmwelt, Verkehr, Energie und KommunikationPressedienstAuskünfte:
Claudine Godat Saladin, Pressedienst UVEK, Tel. 031/322 55 10