Schweiz unterzeichnet Chemikalienkonvention
MEDIENMITTEILUNGKontrollierter Import und Export gefährlicher Chemikalien Schweiz
unterzeichnet ChemikalienkonventionDie Schweiz wird anlässlich der diplomatischen
Konferenz vom 10./11. September in Rotter-dam die internationale Konvention über
den Import und Export von Chemikalien (PIC-Konvention) unterzeichnen. Diese Konvention
soll verhindern, dass Drittweltstaaten mit gefährlichen Chemikalien beliefert werden,
wenn der sichere Umgang damit nicht gewähr-leistet ist. Die Schweizer Delegation
unter der Leitung von Philippe Roch, Direktor des Bun-desamtes für Umwelt, Wald
und Landschaft, wird sich auch dafür einsetzen, dass das Sekre-tariat der Konvention
in Genf eingerichtet wird.Die Konvention über den Import und Export von Chemikalien
befasst sich mit Chemikalien, deren Verwendung in mindestens zwei Ländern aus unterschiedlichen
Regionen wegen ihrer Risiken ganz oder teilweise verboten ist. Sie dient zum Schutze
der Drittweltstaaten vor Importen beson-ders gefährlicher Chemikalien, die zu ernsthaften
Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen können. Aufgrund der Konvention und entsprechend
dem Prinzip der Zustimmung nach vorheriger Kennt-nisnahme (Prior Informed Consent
PIC) dürfen derartige Substanzen nur mit Zustimmung des Empfängerlandes exportiert
werden. Die Importentscheide der Empfängerstaaten werden gesam-melt und publiziert.
Die PIC-Liste umfasst zur Zeit 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien. Wei-tere
Stoffe können später hinzugefügt werden. Haben Länder neben der PIC-Liste zusätzliche
Stoffe verboten oder streng geregelt, müssen Exporte dieser Stoffe dem Empfängerland
vor der ersten Lieferung und danach jährlich gemeldet werden.Die Konvention verbessert
auch die Kenntnisse über die Gefahren beim Umgang mit diesen Stof-fen. Zu allen
PIC-Substanzen wird eine Dokumentation mit Angaben über ihre Gefährlichkeit und
die zu treffenden Schutzmassnahmen erstellt. Sie trägt zudem in Drittweltstaaten
zum Aufbau einer Infrastruktur für das Chemikalienmanagement bei. Sie wird rechtsverbindlich
und tritt in Kraft, sobald sie von 50 Staaten ratifiziert worden ist.Vorbereitet
wurde die Konvention vom Umweltprogramm der UNO (UNEP) und von der Organi-sation
für Ernährung und Landwirtschaft (FAO). Als Basis diente ein bereits bestehendes
freiwil-liges Verfahren, das unter anderem auch von der Schweiz befolgt worden ist.
Die Schweizer Dele-gation wird sich an der Konferenz auch dafür einsetzen, dass
das Sekretariat der Konvention in Genf eingerichtet wird.Bern, 2. September 1998Eidgenössisches
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, KommunikationPressedienstAuskunft:- Beat
Nobs, Chef der Abteilung Internationales, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
(BUWAL), Tel. 031/322 93 23- Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden,
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322
69 55- Andreas Weber, Chef der Sektion umweltgefährdende Stoffe, Bundesamt für Umwelt,
Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031/322 68 59