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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Einheitssteuersatz für Spirituosen

PRESSEMITTEILUNG

Einheitssteuersatz für Spirituosen

Ab Mitte 1999 werden importierte und Schweizer Spirituosen ein-heitlich
mit 29 Franken pro Liter 100 % Vol Alkohol besteuert. Der Bundesrat hat
den Steuer-satz nach Anhörung der beteiligten Kreise sowie unter
Berück-sichtigung der Fiskalbelastung im benachbarten Ausland
festgesetzt. Dabei nahm er sowohl auf die wirtschaftlichen Interessen
namentlich der Obst- und Spiri-tuo-senbranche als auch auf
gesundheitspolitische Anliegen Rücksicht. Weil eingeführte Produkte
teilweise bedeutend weniger hoch besteuert sein werden als heute, wächst
der Konkurrenzdruck für die einheimische Branche.

Schwei-zer Destillate werden bald verstärkt mit billigeren
Importprodukten um Marktanteile kämpfen. Grund ist die
Steuerhar-monisierung, welche der Bundesrat gemäss den Verpflichtungen
der Schweiz gegenüber dem GATT/WTO konkretisiert hat. Jede
Diskriminierung zwischen in- und ausländischen Produkten muss demnach
vermieden werden. Damit sich die Branche auf die neuen Rahmenbedingungen
vorbereiten kann, ist der neue, vor vier Jahren angekündigte
Einheitssteuersatz rund 12 Monate vor Inkrafttreten festgesetzt worden.

Bei der Bestimmung des Steuersatzes von 29 Franken je Liter 100 %
Alkohol hat der Bundesrat sowohl auf die wirtschaftlichen Interessen
namentlich der Obst- und Spiri-tuosenbranche als auch auf
gesundheitspolitische Anliegen Rücksicht genommen. Während die Branche
für einen möglichst tiefen Steuersatz plädiert, votierten verschiedene
Kantone sowie Organisationen aus dem Präventionsbereich für einen
deutlich höheren Steuersatz. Letztere stützen sich auf das primär
gesundheitspolitische Ziel der Alkoholordnung. Gemäss Bundesverfassung
(Art. 32bis) ist die Alkoholgesetzgebung so zu gestalten, dass der
Konsum von Spirituosen und dementsprechend deren Einfuhr und Herstellung
vermindert wird.

Vergleich mit den Nachbarländern

Ab 1. Juli 1999 werden eingeführte oder im Inland aus importierten
Rohstoffen herge-stellte Spirituosen gleich hoch besteuert wie die
Produkte aus Schweizer Rohstoffen. Die fiskalische Gesamtbelastung für
Spirituosen bzw. Brände, Liköre, Aperitifs, Wermut und Alcopops wird
insgesamt tiefer sein als in Frankreich, tiefer auch als in Deutschland
bei Qualitätsprodukten und Österreich, ausgenommen bei Billigprodukten.
Im Vergleich mit Italien wird die Steuerbelastung höher sein. Die
relativ hohe Gesamtbelastung in den Nachbarländern ist insbesondere auf
den im Vergleich zur Schweiz höheren Mehrwertsteuersatz zurückzuführen.

Bis heute werden die im Inland hergestellten Spirituosen mit 26 Franken
je Liter 100 % Vol besteuert. Importierte Produkte werden nach
Bruttogewicht belastet. Dies zwingt die Branche, die Spirituosen
entweder hochprozentig und offen zu importie-ren, um sie anschliessend
in der Schweiz in Flaschen abzufüllen oder konsumfertige Ware zu den mit
verschiedenen europäischen Ländern vereinbarten besonderen
Mono-polgebühren einzuführen. Diese Steuern variieren zwischen 32 und 58
Fran-ken je Liter 100 % Vol.

Auch weniger Einnahmen für den Bund

Mit dem neuen Ein-heitssteuersatz sinken ab 1. Juli 1999 die
Steuereinnahmen der Eidg. Alkoholverwal-tung (EAV) von jährlich gut 270
Millionen Franken um rund 30 Millio-nen.

Die vor allem bei Jugendlichen beliebten importierten Produkte wie
Whisky, Gin oder Wodka werden teilweise massiv günstiger. Der tiefere
Steuersatz und die Liberalisie-rung des Importhandels, wo heute mit sehr
hohen Margen gearbeitet wird, bergen die Gefahr, dass der Alkoholkonsum
wieder zunimmt. Umso intensiver müssen andere flankierende Massnahmen
wie Trink-altersvorgaben strenger gehandhabt werden. Zusammen mit dem
Bundesamt für Gesundheit intensiviert die EAV deshalb den Kontakt und
Erfahrungsaustausch mit den für den Vollzug zuständigen kantonalen
Behörden. Massnahmen sollen gefunden werden, um die Vorschriften
effizienter und sinnvoll zu überwachen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

22.6.1998