Für Einreise in die Slowakei genügt Identitätskarte
Pressemitteilung
Für Einreise in die Slowakei genügt Identitätskarte
Der slowakische Staatssekretär Jozef Sestak und Staatssekretär Jakob
Kellenberger haben am Dienstag ein neues bilaterales Abkommen über die
Aufhebung der Visumpflicht unterzeichnet. Ab Inkrafttreten des Abkommens
am 2. Juli 1998 benötigen schweizerische und slowakische
Staatsangehörige gegenseitig für die Einreise nur noch eine
Identitätskarte als Reisedokument, sofern der Aufenthalt keine
Erwerbstätigkeit einschliesst und maximal 90 Tage dauert.
Identitätskarte genügt in folgenden Ländern
Schweizerische Staatsangehörige können, gestützt auf ähnliche Abkommen,
gegenwärtig in folgende Staaten mit einer Identitätskarte einreisen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Grossbritannien (ohne abhängige Gebiete), Irland (in Verbindung mit
"Visitor's Card"), Italien, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande,
Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, Slowakei (ab
02.07.1998), Türkei, Ungarn.
Für die Einreise in andere Staaten benötigen schweizerische
Staatsangehörige grundsätzlich einen gültigen Reisepass und
gegebenenfalls ein Visum. Auskünfte erteilen die für die Schweiz
zuständigen Botschaften und Konsulate der betreffenden Staaten.
2. Juni 1998 EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst
Weitere Auskünfte: Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für
Ausländerfragen, 031 / 325 90 32