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Budgetweisungen 1999 verabschiedet

PRESSEMITTEILUNG

Budgetweisungen 1999 verabschiedet

Der Bundesrat hat die Budgetweisungen für das nächste Jahr verabschiedet
und weitere Schritte zum Haushaltsziel 2001 konkretisiert. Die
Departemente werden verpflichtet, bei ihren Eingaben die geltenden
Finanzplanzahlen einzuhalten und die vom Parlament beschlossenen
Kürzungen im Voranschlag 1998, die tieferen Teuerungsannahmen sowie die
Entlastungen aus der Regierungs- und Verwaltungsreform zu
berücksichtigen. Die Sparmassnahmen des Stabilisierungsprogramms 1998
werden nach Vorliegen der Beschlüsse des Bundesrates in das Budget und
den Finanzplan aufgenommen.

Die Finanzlage des Bundes hat sich im vergangenen Jahr dank der
verschiedenen Sparanstrengungen leicht verbessert. Betrug das Defizit
1996 noch 4,4 Milliarden, vermindert sich das um die neue
Rechnungsdarstellung (Tresoreriedarlehen SBB, Einnahmenüberschuss PKB)
bereinigte Defizit des letzten Jahres von 5,3 auf 3,5 Milliarden. Mit
dem Haushaltsziel 2001 und dem Stabilisierungsprogramm 1998 will der
Bundesrat der anhaltenden, äusserst besorgniserregenden Haushaltslage
ein Ende bereiten.

Richtschnur für die neue Planungsrunde bilden das Haushaltsziel 2001 mit
einem zulässigen Defizit von einer Milliarde, das
Stabilisierungsprogramm 1998 sowie der Finanzplan für die Jahre
1999-2001. Im Budget 1999 darf der Ausgabenüberschuss fünf Milliarden
nicht übersteigen. Angesichts der noch nicht abschliessend festgelegten
Inhalte des Stabililsierungsprogrammes verzichtet der Bundesrat im
heutigen Zeitpunkt auf Vorgaben für einzelne Aufgabenbereiche. Die
Ausgabenplafonds werden sich aufgrund der Entscheide zum
Stabilisierungsprogramm ergeben. Die Budget- und Finanzplaneingaben der
Departemente haben neben den Auswirkungen der zurückgenommenen Teuerung
die von den E	idg. Räten beschlossenen Kürzungen zum Voranschlag 1998 zu
berücksichtigen. Die Entlastungen aus der Verwaltungs- und
Regierungsreform sind soweit bekannt in die Eingaben einzubauen. Vor den
Sommerferien wird der Bundesrat gestützt auf die Ergebnisse der
Budgeteingaben und nach Massgabe der Beschlüsse zum
Stabilisierungsprogramm das weitere Vorgehen für die Budget- und
Finanzplanbereinigung beschliessen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

18.2.1998