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Arbeitsgruppe zur Umsatzabgabe

PRESSEMITTEILUNG

Arbeitsgruppe zur Umsatzabgabe

Die interdepartementale Arbeitsgruppe Euro vetritt in ihrem jüngsten
Bericht die Meinung, dass die Abwanderung des Wertpapierhandels ins
Ausland müsse durch eine Änderung der Gesetzesgrundlagen über die
Umsatzabgabe verhindert werden. Handlungsbedarf bestehe vor allem wegen
der Möglichkeit für ausländische Effektenhändler, an der Schweizer Börse
tätig zu sein.

Die Auswirkungen der Europäischen Währungsunion (EWU) auf die Steuern
seien vor dem Hintergrund der Globalisierung der Finanzmärkte und dem
Einsatz von neuen Kommunikations- und Informationstechnologien zu sehen,
schreibt die Arbeitsgruppe. Der Euro vertiefe die Integration und erhöhe
die Transparenz der Finanzmärkte. Dadurch verschärfe sich der Wettbewerb
unter den Anbietern, womit die steuerliche Belastung als Kostenfaktor
grössere Bedeutung erlange. Im Zentrum des Interesses stünden dabei
insbesondere die Stempelabgaben.
Wenn hier laut Arbeitsgruppe Handlungsbedarf besteht, dann weniger wegen
des Euro als vielmehr wegen der im neuen Börsengesetz geschaffenen
Möglichkeit des “Remote Access³. Demnach dürfen heute auch ausländische
Effektenhändler an der Schweizer Börse (SWX) handeln. Allerdings würden
sie gegenüber den inländischen Effektenhändlern bevorzugt: Sie müssten
keine Umsatzabgabe entrichten, welche bei grossen Handelsvolumen bis zu
40 Prozent der Transaktionskosten ausmachen könne. Um die Umsatzabgabe
nicht entrichten zu müssen, werden Schweizer Effektenhändler nach
Ansicht der Arbeitsgruppe Euro aus Kostengründen ihre Börsengeschäfte an
der SWX vermehrt über Tochtergesellschaften im Ausland abwickeln. Eine
allfällige Abwanderung der Börsengeschäfte ins Ausland hätte auch
bedeutende Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt, indem gut
qualifizierte Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung verloren gingen. Um
eine Ungleichbehandlung der in- und ausländischen Effektenhändler zu
vermeiden, empfiehlt die Arbeitsgruppe, die gesetzlichen Grundlagen der
Umsatzabgabe zu revidieren.
Wegen der starken wirtschaftlichen Verflechtung der Schweiz mit der EU
wird die Europäische Währungsunion (EWU) auch für unser Land
Auswirkungen haben. Es ist wichtig, einen allfälligen Anpassungsbedarf
frühzeitig zu erkennen. Bundesrat Kaspar Villiger setzte deshalb im Juni
1997 die interdepartementale Arbeitsgruppe Euro ein. Sie verfolgt die
Entwicklungen rund um die Einführung des Euro auf internationaler Ebene
und untersucht die möglichen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft
und auf die öffentliche Verwaltung.

Der Bundesrat wird den Bericht der Arbeitsgruppe zusammen mit weiteren
Grundlagen zum Thema in seine weiteren Überlegungen einbeziehen. Dabei
ist er nach wie vor der festen Meinung, dass Steuerausfälle ohne
Kompensation für die Bundeshaushalt nicht verkraftbar sind. Zurzeit
steht aber noch nicht fest, ob die Umsatzabgabe zum Teil oder ganz
abgeschafft werden müsste. Sollte sich dies als nötig erweisen, wären
die Ausfälle im gleichen Wirtschaftsbereich zu kompensieren.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:

zum Bericht der Arbeitsgruppe:
Urs Plavec, Leiter der interdepartementalen Arbeitsgruppe Euro: 031/322
61 72

zur Umsatzabgabe:
Conrad Stockar, wiss. Berater, Eidg. Steuerverwaltung 031/ 322 71 24

18.2.1998