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Soll eine Datenbank mit DNA-Profilen errichtet werden?

Pressemitteilung

Soll eine Datenbank mit DNA-Profilen errichtet werden?
Expertenkommission liefert bis Ende 1998 einen Bericht

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) hat im
Einvernehmen mit der Konferenz der Kantonalen Justiz- und
Polizeidirektoren (KKJPD) eine Expertenkommission eingesetzt, welche die
Frage prüft, ob eine gesamtschweizerische Datenbank mit DNA-Profilen
errichtet werden soll. Die Kommission wird dem EJPD und der KKJPD bis
Ende 1998 einen Bericht vorlegen.

Die Expertenkommission wird untersuchen, ob es verantwortbar und
zweckmässig ist, zur Unterstützung der Polizei- und
Strafverfolgungsbehörden eine gesamtschweizerische Datenbank mit
DNA-Profilen zu errichten, wie eine solche Datenbank organisiert sein
soll und welche rechtliche Grundlagen erforderlich sind. Der Zweck einer
solchen Datenbank bestünde also nicht darin, DNA-Merkmale (Informationen
über das Erbgut) zu speichern, sondern die als Zahlencodes gespeicherten
DNA-Profile zu vergleichen.

Die Desoxyribonukleinsäure (DNA) ist die in jedem Zellkern des Körpers
enthaltene Erbsubstanz. Von den ca. 5000 bekannten, zur Identifikation
geeigneten Merkmalen werden  in der Kriminalistik rund 30 untersucht.
Dabei wird von jedem genetischen Merkmal ein aus zwei Bändern
bestehendes Muster erzeugt, das sogenannte DNA-Profil. Das DNA-Profil
ist mit Ausnahme eineiiger Zwillinge einmalig. Da es mit dem
Papillarlinienmuster eines Fingerabdrucks vergleichbar ist, spricht man
von "DNA-Fingerprint". Mit der DNA-Analyse können alle biologischen
Spuren untersucht werden, die an einem Tatort sichergestellt werden
(z.B. Blut, Sperma, Speichel, Haare). Zur Erstellung eines DNA-Profils
genügt als Vergleichsmaterial ein einfacher Abstrich der
Wangenschleimhaut; eine Blutentnahme ist heute dank den technologischen
Fortschritten nicht mehr erforderlich.

Die Expertenkommission setzt sich aus Vertretern des Bundes, der Kantone
und der Wissenschaft zusammen. Als Mitglieder sind bestimmt worden:
Dr. iur. Jean-Luc Vez, Stv. Direktor des Bundesamtes für Polizeiwesen,
EJPD (Präsident)
Fürsprecher Beat Hegg, Polizeidirektion Bern
Dr. iur. Jürg Rüsch, Kommandant Kantonspolizei Thurgau
Lic. iur. Valérie Barth, Kantonales Untersuchungsrichteramt Waadt
Prof. Dr. med. Raphaël Coquoz, Universität Lausanne
Prof. Dr. med. Hansjakob Müller, Universität Basel
PD Dr. med. Manfred Hochmeister, Universität Bern
Dr. theol. Andrea Arz de Falco, Universität Freiburg
Lic. iur. Arnold Bolliger, Bundesamt für Polizeiwesen
Dr. iur. Marlène Kistler, Bundesamt für Justiz
Dr. iur. Katrin Atia-Off, Mitarbeiterin des Eidgenössischen
Datenschutzbeauftragten

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

5. Dezember 1997