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Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Estland, Lettland und Litauen

Pressemitteilung

Bundesrat genehmigt Visum- und Rückübernahmeabkommen mit Estland,
Lettland und Litauen

Der Bundesrat hat am Montag die Abkommen mit Estland, Lettland und
Litauen über die gegenseitige Aufhebung der Visumspflicht sowie die
Vereinbarungen mit Estland und Lettland über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt genehmigt. Mit Litauen hatte die
Schweiz bereits am 4. Oktober 1994 ein solches Rückübernahmeabkommen
abgeschlossen.

Das Datum des Inkrafftretens der Abkommen steht noch nicht fest. Sie
werden in nächster Zeit unterzeichnet und treten einen Monat nach
Unterschrift durch die Vertreter der Vertragsparteien in Kraft. Wer
einen gültigen estnischen, lettischen oder litauischen Reisepass
besitzt, benötigt mit diesem Abkommen kein Visum mehr für einen
Aufenthalt in der Schweiz von bis zu drei Monaten. Dies gilt für
Tourismus, Besuche und Geschäftsreisen. In diesem Rahmen wird umgekehrt
auch die Visumspflicht für Schweizerinnen und Schweizer aufgehoben. Die
Abkommen entsprechen denjenigen, welche die Schweiz bereits mit anderen
Staaten abgeschlossen hat. Für Einreisen zur Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit oder für eine Aufenthaltsdauer von über drei Monaten
ist weiterhin ein Visum erforderlich.

Die Vereinbarungen mit Estland und Lettland über die Rückübernahme von
Personen mit unbefugtem Aufenthalt stimmen ebenfalls mit kürzlich
abgeschlossenen Rückübernahmeabkommen (z. B. Deutschland, Ungarn und
Litauen) wie auch mit dem von der Europäischen Union ausgearbeiteten
Standardabkommen überein.

Der gleichzeitige Abschluss von Visum- und Rückübernahmeabkommen
entspricht der konstanten Politik des Bundesrates. Er bekräftigt damit
auch die Zielsetzungen der Ministerkonferenzen von Berlin (1991) und
Budapest (1993). Damals kam man überein, einerseits zwar den
Personenverkehr innerhalb von Europa zu fördern, anderseits aber die
illegale Zuwanderung und Schleppertätigkeit gemeinsam und wirksam zu
bekämpfen.

1. Dezember 1997
EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte: Christoph Müller-Tragin, Bundesamt für
Ausländerfragen, Tel. 031/325 90 32