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Kontrolle der Finanzderivate der Privatversicherer

Pressemitteilung

Kontrolle der Finanzderivate der Privatversicherer

Der Bundesrat hat eine Verordnung über den Einsatz von derivativen
Finanzinstrumenten durch Versicherungseinrichtungen erlassen.
Ziel dieser Verordnung ist der angemessene und vorsichtige Einsatz von
derivativen Finanzinstrumenten. Zu diesem Zweck enthält die Verordnung
einerseits Vorschriften über die Organisation der
Versicherungseinrichtungen und die Kompetenzen von Personen, die mit der
Anwendung derartiger Instrumente betraut sind. Anderseits schreibt sie
den Versicherungsgesellschaften vor, für den Einsatz derivativer
Finanzinstrumente eine Anlagestrategie zu befolgen, die mit ihren
finanziellen Kapazitäten im Einklang steht. Das Bundesamt für
Privatversicherungswesen wird die Auswirkungen des Einsatzes derivativer
Finanzinstrumente durch Versicherungseinrichtungen regelmässig im Rahmen
der Kontrolle der Jahresrechnungen überprüfen.

19. November 1997

EIDGENÖSSISCHES
JUSTIZ- UND POLIZEIDEPARTEMENT
Informations- und Pressedienst

Weitere Auskünfte:

Jean-Marie Jordan, Bundesamt für Privatversicherungswesen,
Tel. 031 322 79 18