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Für währungspolitisches Sicherheitsnetz

PRESSEMITTEILUNG

Für währungspolitisches Sicherheitsnetz

Die Schweiz soll weiterhin an den Allgemeinen Kreditvereinbarungen
(AKV) des Internationalen Währungsfonds (IWF) teilnehmen. Der
Bundesrat zeigt sich in der ans Parlament verabschiedeten Botschaft
überzeugt, dass die AKV als währungspolitisches Sicherheitsnetz auch
in Zukunft notwendig sind. Dem Bund entstehen dadurch keine
finanziellen Verpflichtungen.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) und die Länder der Zehnergruppe
sind übereigekommen, die AKV um weitere fünf Jahre fortzuführen. Die
AKV erlauben dem IWF, im Falle eigener Mittelknappheit zusätzliche
Mittel im Umfang von 17 Milliarden Sonderziehungsrechten (rund 34,4
Mrd. Fr.) aufzunehmen, um eine ausserordentliche, das internationale
Währungssystem bedrohende Krise abzuwenden bzw. zu beheben. Die 1962
geschaffenen AKV wurden seit 1978 nicht mehr beansprucht, sie bleiben
jedoch als Sicherheitsdispositiv für schwerwiegende Krisenfälle
wichtig. Vorausgesetzt, die Schweiz stimmt der Verlängerung der
Teilnahme an den AKV zu, verpflichtet diese Vereinbarung die
Schweizerische Nationalbank bis Ende 2003 zu einer Darlehenszusage von
1020 Millionen Sonderziehungsrechten (rund 2067 Mio. Fr.).
Der Bundesrat ist überzeugt, dass die AKV als währungspolitisches
Sicherheitsnetz auch in Zukunft notwendig sind. Währungskrisen werden
aber trotz verstärkter Präventionsmassnahmen nie ganz verhindert
werden können. In absehbarer Zeit ist vor allem in grösseren
Transitions- und Schwellenländern eher mit einem wachsenden Risiko
länderübergreifender Finanzkrisen zu rechnen. Die AKV behalten auch
aus einem anderen Grund für die Schweiz ihre unverminderte Bedeutung.
Mit der Teilnahme sichert sie sich die Mitgliedschaft in der
Zehnergruppe und ihre bisherige Stellung in wichtigen Arbeitsgruppen
anderer internationaler Institutionen (z.B. Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD, Bank für
Internationalen Zahlungsausgleich BIZ).
In Zukunft wird der Bundesrat für allfällige weitere
Vertragsverlängerungen der AKV zuständig sein. Er wird sich mit der
Schweizerischen Nationalbank jeweils vor Ablauf der Laufzeit über eine
weitere Teilnahme der Schweiz an den AKV einigen.

EIDG. FINANZDEPARTEMENT
Presse- und Informationsdienst

12.10.97