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Kanada anerkennt die Schweiz als offizell frei von Maul- und Klauenseuche

PRESSEMITTEILUNG

Kanada anerkennt die Schweiz offiziell als frei von Maul- und
Klauenseuche

Gemäss Schreiben der kanadischen Veterinärverwaltung (Animal and Plant Health
Directorate, Animal Health Division) vom 29. Oktober 1997 anerkennt Kanada die
Schweiz offiziell als frei von Maul- und Klauenseuche. Mit dieser Anerkennung
werden alle Handelsrestriktionen, welche in diesem Zusammenhang bestanden
haben, aufgehoben.

Kanada hat kürzlich ein neues Anerkennungsverfahren für Handelspartner eingeführt.
Die Schweiz ist das erste Land, welches diesem Verfahren unterzogen wurde.
Aufgrund der Untersuchungen kommt Kanada zum Schluss, dass die Schweiz als
Mitglied des Internationalen Tierseuchenamtes (OIE), über Seuchenfälle prompt und
vollständig informiere, dass die Schweiz über einen kompetenten Veterinärdienst 
und
die Gesetzesgrundlagen verfüge, unter welcher die Maul- und Klauenseuche
meldepflichtig sei. Weiter wird festgehalten, dass die Impfung gegen Maul- und
Klauenseuche in der Schweiz verboten sei, die Seuche seit 1980 nicht mehr aufgetreten
sei und dass an der Grenze die erforderlichen Vorkehrungen bestünden, welche
geeignet seien, den Import von Tieren oder tierischen Produkten zu verhindern, mit
welchen die Krankheit eingeschleppt werden könnte
.
Aus den genannten Gründen anerkennt Kanada die Schweiz offiziell als frei von Maul-
und Klauenseuche und hat sämtliche Handelsrestriktionen, welche in diesem
Zusammenhang bestanden haben aufgehoben.

Bern, den 11. November 1997

Bundesamt für Veterinärwesen
Presse- und Informationsdienst

Auskunft:
Anita Geret Ndjock, Abt. Int.Verkehr, Tel.: 031 323 16 89